Zuschuss

Förderung von Sanierungsmaßnahmen S.WFG 2025

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für thermische Sanierungen, Heizsysteme und barrierefreie Maßnahmen in Salzburg. Gültig ab 01.07.2025 bis zur Ausschöpfung des Volumens.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Förderquote: 20% - 25%

Förderziel

Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Wohnungen und Wohnhäusern im Bundesland Salzburg, insbesondere zur Verbesserung des Wärmeschutzes, Errichtung hocheffizienter Wärmebereitstellungsanlagen und zur barrierefreien sowie behindertengerechten Modernisierung.

Förderfähige Ausgaben

  • Thermische Sanierungen
  • Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen
  • Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlift

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für die Erstellung von Energieausweisen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gebäude muss mindestens 15 Jahre alt sein (Ausnahme: barrierefreie Maßnahmen)
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes am geförderten Objekt (Ausnahme: Wohnheime)
  • Online-Registrierung im ZEUS-Portal vor Auftragsvergabe
  • Antragstellung spätestens 18 Monate nach Registrierung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bestands- und Planungsenergieausweis
  2. Leitfaden zur Antragstellung
  3. Registrierungsbestätigung
  4. Nachweis Hauptwohnsitz
  5. Rechnungsbestätigung
  6. Grundbuchauszug oder Übertragungsvertrag
  7. Fertigstellungsenergieausweis
  8. Angebotsbestätigungen

Beschreibung

Die Förderung von Sanierungsmaßnahmen S.WFG 2025 des Landes Salzburg unterstützt privat nutzbare Wohngebäude ab einem Alter von 15 Jahren (Ausnahme barrierefreie Maßnahmen) mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Einsatz erneuerbarer Energien und zur behindertengerechten Modernisierung. Eigentümer:innen, Bauberechtigte, Wohnungseigentümer:innen sowie Mieter:innen und sonstige Nutzungsberechtigte von Hauptwohnsitzen im Bundesland Salzburg können Förderanträge stellen. Gefördert werden thermische Sanierungen der Gebäudehülle, Errichtung oder Erneuerung gebäudezentraler Wärmebereitstellungsanlagen (z. B. Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Anschluss an klimafreundliche Fernwärme) mit dazugehörigen Speichern, thermische Solaranlagen ab einer Aperturfläche von mehr als 7 m² sowie Alten- und behindertengerechte Ausstattungen einschließlich Personenliften.

Vor Auftragsvergabe ist eine Online-Registrierung im ZEUS-Portal erforderlich, anschließend muss der Antrag innerhalb von 18 Monaten eingereicht werden. Als Nachweise dienen Bestands- und Planungsenergieausweis, Registrierungsbestätigung, Hauptwohnsitznachweis, Grundbuchauszug bzw. Übertragungsvertrag, Angebots- und Rechnungsbestätigungen sowie Fertigstellungsenergieausweis. Die Förderquote beträgt 20 % der förderfähigen Kosten für thermische Sanierungen (max. € 100.000 je Wohnung bzw. € 30.000 je Wohneinheit) und 25 % bei Wärmebereitstellungsanlagen, Solaranlagen und barrierefreien Maßnahmen. Für jede Maßnahme ist ein Mindestzuschuss von € 1.000 vorgesehen. Die Fördermaßnahme ist gültig ab dem 01.07.2025 und läuft bis zur Ausschöpfung des Gesamtkontingents von 18,5 Mio. Euro. Fachkundige Energieberater:innen und die Wohnberatung Salzburg stehen für Hilfestellung und weiterführende Informationen zur Antragstellung zur Verfügung.

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