Förderung von Schüler- und Studentenheimen
Förderung von Schüler- und Studentenheimen in Kärnten zur Instandhaltung der Einrichtungen, um die Heimbeiträge für Schüler und Studierende zu reduzieren.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Instandhaltung von Schüler- und Studentenheimen, um die Heimbeiträge für Schüler und Studenten zu verringern.
Förderfähige Ausgaben
- Instandhaltungskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Subventionsansuchen
- Widmungserklärung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Subventionsansuchen
- Widmungserklärung
Beschreibung
Förderzweck und Zielgruppe
Die laufende Zuschussförderung des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 – Bildung und Sport, richtet sich an gemeinnützige Träger:innen von Schüler:innen- und Studentenheimen in Kärnten. Im Mittelpunkt steht die Instandhaltung bestehender Wohnanlagen, um die Heimbeiträge für Schüler:innen und Studierende nachhaltig zu senken. Gefördert werden Maßnahmen aus den Bereichen Wohnungsbau & Modernisierung sowie Infrastruktur & Städtebau. Durch diese Initiative werden Rahmenbedingungen geschaffen, die nicht nur qualitätsgerechte Unterkünfte sichern, sondern auch zu einer langfristigen Entlastung der Bewohner:innen beitragen.
Antragsmodalitäten und Fördervoraussetzungen
Anträge können fortlaufend eingereicht werden; seit dem 1. Jänner 2014 besteht keine feste Einreichungsfrist. Förderfähig sind ausschließlich Instandhaltungskosten der Heime. Erforderlich sind ein formales Subventionsansuchen sowie eine Widmungserklärung. Die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach den Allgemeinen Richtlinien für Förderung aus Landesmitteln. Diese Förderung bietet gemeinnützigen Organisationen finanzielle Spielräume für regelmäßige Wartung, Reparatur und Modernisierung ihrer Einrichtungen und leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur langfristigen Erhaltung eines leistbaren Wohnangebots für Schüler:innen und Studierende in Kärnten.
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