Zuschuss

Förderung von Schulfahrten zu Gedenkstätten

Förderverein öffentlicher und Ersatzschulen in NRW können Schulfahrten zu Gedenkstätten im Inland und europäischen Ausland mit pauschal 50 € bzw. 150 € pro Person fördern lassen. Anträge sind jeweils bis zum 30. Mai für das 1. Schulhalbjahr und 30. Oktober für das 2. Schulhalbjahr möglich.

Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 50 € pro Person Inland / 150 € pro Person Ausland
Förderquote: 80%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Durchführung historisch-politischer Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft im Inland und im europäischen Ausland zur Vertiefung der schulischen Erinnerungs- und Bildungspraxis.

Förderfähige Ausgaben

  • Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel, gemietete Reisebusse)
  • Unterbringung und Verpflegung in Jugendherbergen oder Bildungsstätten
  • Eintrittsgelder
  • Honorare für örtliche Fachkräfte
  • Vorbereitende Veranstaltungen (z. B. Zeitzeugenbesuche)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • ausschließlich Museumsbesuche ohne Gedenkstättenbezug

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderverein (e.V.) öffentlicher Schulen oder Ersatzschulen
  • gemeinschaftliche An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Nachweis der pädagogischen Vor- und Nachbereitung im Fachunterricht
  • mindestens sechs Schulstunden am Gedenkort (bei Auslandsfahrten zweimal sechs Stunden)
  • Gruppengröße mindestens zehn Schülerinnen und Schüler
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (Anlage 1)
  2. Konzept der Fahrt
  3. vorläufiger Programmablauf
  4. vorläufiger Finanzplan
  5. Teilnehmerliste
  6. detaillierter Programmablauf
  7. Auflistung der fachlichen Begleitung vor Ort

Beschreibung

Die Landesförderung Nordrhein-Westfalen unterstützt gemeinnützige Fördervereine öffentlicher und Ersatzschulen in NRW bei der Durchführung historisch-politischer Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft im Inland und im europäischen Ausland. Ziel dieser Zuwendung ist es, die schulische Erinnerungs- und Bildungspraxis zu vertiefen und den Teilnehmer:innen durch intensive Auseinandersetzung vor Ort ein nachhaltiges Verständnis zu vermitteln. Die Projektförderung erfolgt in Form eines pauschalen Zuschusses und leistet damit einen verlässlichen Beitrag zur Realisierung pädagogisch begleiteter Fahrten.

Gefördert werden Fahrtkosten, Unterbringung und Verpflegung in Jugendherbergen oder Bildungsstätten, Eintrittsgelder, Honorare für örtliche Fachkräfte sowie vorbereitende Veranstaltungen wie Zeitzeug:innenbesuche. Die Zuwendung beträgt 50 € pro Person bei Inlandsfahrten und 150 € pro Person bei Auslandsfahrten (maximal 1.300 € bzw. 3.900 € pro Gruppe). Voraussetzung für eine 80 %ige Förderquote ist ein Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten sowie eine gemeinschaftliche Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, eine begleitende Fachlehrkraft, der Nachweis einer pädagogischen Vor- und Nachbereitung im Fachunterricht und der Einsatz für mindestens sechs Unterrichtsstunden (Ausland: zweimal sechs Stunden). Anträge können jeweils bis zum 30. Mai für das 1. Schulhalbjahr und bis zum 30. Oktober für das 2. Schulhalbjahr eingereicht werden. Dem Antragsformular sind Konzept, Programmablauf, Finanzplan, Teilnehmer:innenliste sowie Nachweise zur fachlichen Begleitung beizufügen.

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