Zuschuss

Förderung von schulischen Präventionsprojekten

Förderung von schulischen Präventionsprojekten in Salzburg zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit im Bildungswesen. Anträge können fortlaufend gestellt werden (seit 03.05.2013).

Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
03.05.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Verbesserung der Chancengerechtigkeit im Bildungswesen durch Förderung individueller Begabungen, Intensivierung bedarfsgerechter Fördermaßnahmen durch Lehrpersonen sowie Stärkung außerschulischer Supportsysteme und Präventionsmaßnahmen.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vollständig ausgefülltes allgemeines Förderungsansuchen des Landes Salzburg
  • Erforderliche Beilagen gemäß den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes Förderungsansuchen
  2. Beilagen gemäß Förderrichtlinien

Beschreibung

Die Förderung von schulischen Präventionsprojekten in Salzburg zielt darauf ab, die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen nachhaltig zu erhöhen. Durch individuelle Begabungsförderung von Schüler:innen und die Intensivierung bedarfsgerechter Maßnahmen seitens der Lehrpersonen sollen Lernende an Pflichtschulen und sonstigen Einrichtungen darin bestärkt werden, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Parallel dazu werden außerschulische Supportsysteme und Präventionsmaßnahmen ausgebaut, um Schülerinnen und Schülern in herausfordernden Lebenslagen ergänzende Hilfestellungen zu bieten. Als unbefristeter Zuschuss können Anträge seit dem 03.05.2013 fortlaufend eingereicht werden, wodurch flexible Projektplanungen und eine zeitnahe Umsetzung ermöglicht werden.

Förderberechtigt sind Bildungseinrichtungen im Bundesland Salzburg, die bedarfsgerechte Angebote für Kinder und Jugendliche realisieren. Für die Antragstellung ist ein vollständig ausgefülltes allgemeines Förderungsansuchen des Landes Salzburg erforderlich, ergänzt durch die in den Allgemeinen Richtlinien festgelegten Beilagen. Als Nachweis ist zudem ein Verwendungsnachweis einzureichen, der die Zielerreichung dokumentiert. Eine Vor-Ort-Kontrolle kann vorgenommen werden, um die ordnungsgemäße Mittelverwendung sicherzustellen. Diese kontinuierlich verfügbare Fördermöglichkeit unterstützt innovative schulische Präventionsprojekte und trägt zur Stärkung von Bildungsgerechtigkeit und sozialer Teilhabe bei.

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