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Zuschuss

Förderung von Schulkindern mit Zweitwohnsitz oder halbinterner Unterbringung am Schulort

Das Land Vorarlberg gewährt sozial bedürftigen Schülern mit Zweitwohnsitz am Schulort oder halbinterner Unterbringung in einem Internat eine finanzielle Unterstützung. Anträge sind bis spätestens drei Monate nach Unterrichtsbeginn des betreffenden Schuljahres einzureichen.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2007
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg

Förderziel

Förderung sozial bedürftiger Schüler und Schülerinnen, die zum Zwecke des Schulbesuches einen Zweitwohnsitz am Schulort haben oder halbintern in einem Internat untergebracht sind.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Vorarlberg
  • Zweitwohnsitz am Schulort oder halbinterne Unterbringung in einem Internat
  • Familiennettoeinkommen darf bestimmte Grenzen laut Regierungsbeschluss nicht überschreiten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftliches Antragsformular
  2. Einkommensnachweise
  3. Nachweis über den Zweitwohnsitz bzw. die halbinterne Unterbringung
  4. Letztes Schuljahreszeugnis

Beschreibung

In Vorarlberg gewährt das Land eine kontinuierlich verfügbare finanzielle Unterstützung für sozial bedürftige Schüler:innen, die zum Zwecke des Schulbesuchs einen Zweitwohnsitz am Schulort haben oder halbintern in einem Internat untergebracht sind. Dabei handelt es sich um einen einmalig gewährten Zuschuss, der das Familiennettoeinkommen gemäß den Vorgaben der Landesregierung nicht überschreiten darf. Als Voraussetzung gelten ein Hauptwohnsitz in Vorarlberg, der Nachweis des Zweitwohnsitzes beziehungsweise der halbinternen Unterbringung sowie aktuelle Einkommensbelege und das Zeugnis des letzten Schuljahres. Anträge sind schriftlich einzureichen und müssen spätestens drei Monate nach Beginn des betreffenden Schuljahres beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft, vorliegen. Sollte bereits ein Bescheid über Schul- oder Heimbeihilfe ergangen sein, verlängert sich die Frist auf vier Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung.

Ziel dieser Förderung im Themenfeld Arbeit & Soziales ist die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer finanziellen Situation. Sie trägt dazu bei, Wohn- und Lebensumstände während des Schulbesuchs abzusichern und die Lernmotivation zu stärken. Die Maßnahme richtet sich an Privatpersonen, wobei die Priorität auf fairer Teilhabe im Bildungsbereich liegt. Interessierte Familien finden detaillierte Informationen zu den Antragsvoraussetzungen, dem Formular und weiteren Hinweisen auf den Seiten der Landesverwaltung; notwendige Unterlagen dürfen nicht fehlen, um einen reibungslosen Bewilligungsprozess zu gewährleisten. Die kontinuierliche Vergabe dieser Sozialleistung stellt sicher, dass alle anspruchsberechtigten Schüler:innen bestmöglich unterstützt werden.

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