Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)
Zinsgünstiges Darlehen für erstmaligen Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie bzw. gemeinschaftlichen Wohnprojekten in Hessen. Bis zu 50 % der Gesamtkosten, maximal EUR 200 000. Antrag vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Das Land Hessen unterstützt Privatpersonen beim erstmaligen Bau oder Kauf einer selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses oder Eigentumswohnung sowie gemeinschaftliche Wohnprojekte, wenn kein angemessener Wohnraum zur Verfügung steht und finanzielle Förderung benötigt wird.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Grundstückskosten
- Nebenkosten
- Eigenleistung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gesamteinkommen je Haushalt unter den festgelegten Einkommensgrenzen nach § 7 HWoFG
- Erstmaliger Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum
- Eigenkapital mindestens 10 % der Gesamtkosten
- Keine Überschreitung von 50 % Eigenvermögen an Gesamtkosten
- Geförderte Wohnung zweckgebunden für Dauer der Zinsbindung nutzen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Hessen-Darlehen Neubau
- Einkommensnachweise
- Nachweis Eigenkapital
- Notarieller Kaufvertrag oder Bauunterlagen
- Grundbuchblatt (bei Erbbaurecht)
Beschreibung
Das Hessen-Darlehen Neubau fördert Privatpersonen in Hessen beim erstmaligen Erwerb oder Bau selbst genutzter Wohnimmobilien sowie bei gemeinschaftlichen Wohnprojekten. Ziel ist die Schaffung angemessenen und bezahlbaren Wohnraums, wenn keine anderweitige Unterkunft verfügbar ist und finanzielle Unterstützung erforderlich ist. Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 200 000 € (plus 20 000 € Bonus für Effizienzhaus-40-Standard). Das Programm deckt Baukosten, Grundstückskosten, Nebenkosten und Eigenleistungen ab und bietet einen nominalen Zinssatz von 0,60 % p.a. mit 20 Jahren Zinsbindung. Durch die nachrangige Grundschuldeintragung werden oft günstigere Konditionen beim übrigen Finanzierungsbedarf möglich. Sondertilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich, eine Tilgungsfreistellung im ersten Jahr ist vorgesehen, die Laufzeit beträgt insgesamt circa 32 Jahre.
Gefördert werden Haushalte mit oder ohne Kinder sowie rechtlich verfasste gemeinschaftliche Wohnprojekte, deren anrechenbares Gesamteinkommen unter den Einkommensgrenzen nach § 7 HWoFG liegt. Voraussetzung sind mindestens 10 % Eigenkapital, eine Eigenleistungsquote, maximal 50 % Eigenvermögen an den Gesamtkosten sowie eine Mindestfinanzierungsbelastung von 400 € monatlich. Der Förderantrag ist vor Baubeginn oder Abschluss des notariellen Kaufvertrags bei der zuständigen kommunalen Wohnungsbauförderstelle einzureichen, die nach positiver Prüfung die Unterlagen an die WIBank weiterleitet. Benötigt werden unter anderem Einkommensnachweise, Nachweis des Eigenkapitals und das Antragsformular Hessen-Darlehen Neubau. Durch die kontinuierlich laufende Vergabe bietet das Programm eine verlässliche Unterstützung für den Weg ins selbstgenutzte Wohneigentum in Hessen.