Zuschuss

Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Förderung von Selbsthilfegruppen in Bayern zur Stärkung der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung und Stärkung von Selbsthilfegruppen, die sich für die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit einsetzen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als Selbsthilfegruppe nach SGB V oder SGB IX
  • Zielgruppe: Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
  • Sitz der Selbsthilfegruppe in Bayern

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  3. Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan

Beschreibung

Die bayerische Initiative unterstützt gemeinnützige Selbsthilfegruppen, die sich für die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit einsetzen. Träger:innen sind anerkannte Vereinigungen gemäß SGB V oder SGB IX mit Sitz in Bayern. Als Zuschuss fördert das Programm Projekte und Aktivitäten, die den Austausch, die Beratung sowie die Vernetzung von Betroffenen und Fachpersonen ermöglichen. Durch die finanzielle Absicherung von Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit oder barrierefreien Veranstaltungsformaten stärkt es das Engagement vor Ort und trägt dazu bei, Barrieren abzubauen und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfordert ein ausgefülltes Antragsformular, den Nachweis der Gemeinnützigkeit, eine aussagekräftige Projektbeschreibung und einen detaillierten Finanzierungsplan. Gefördert werden Selbsthilfegruppen, deren Zielgruppe ausschließlich Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bildet. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) stellt die Mittel bereit, während das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) als zuständige Landesbehörde die fachliche Begleitung, Beratung und Abrechnung übernimmt. Interessierte Gruppen profitieren von einer unkomplizierten und kontinuierlichen Unterstützung und tragen so zur Stärkung solidarischer Netzwerke in ganz Bayern bei.

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