Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Zuschussprogramm in Bayern zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Anträge sind jährlich bis zum 01.11. einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des Aufbaus und Erhalts von Selbsthilfegruppen auf örtlicher Ebene zur Förderung von Inklusion und Teilhabe von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit sowie deren Angehörigen.
Antragsberechtigt
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Selbsthilfegruppe muss auf längerfristiges Wirken angelegt sein
- Ständig mindestens 6 Mitglieder
- Offenheit für alle Betroffenen im Einzugsgebiet
- Regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch
- Eigenständige Gruppentreffen mit gegenseitiger Hilfe
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Mitgliedernachweis (Anlage 1)
- Projektbeschreibung (Anlage 2)
- Stellungnahme des Spitzenverbands
Beschreibung
Unter der Trägerschaft des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt das Zuschussprogramm den Aufbau und Erhalt lokaler Selbsthilfegruppen von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung sowie chronischer Krankheit und deren Angehörigen in Bayern. Pro Gruppe können jährlich bis zu 400 € beantragt werden, um regelmäßige Treffen, Informations- und Erfahrungsaustausch sowie Hilfsangebote zur gesellschaftlichen Teilhabe zu finanzieren. Die Förderung erfolgt als einmaliger Jahreszuschuss und schreibt eine Antragstellung bis zum 1. November des dem Bewilligungszeitraum vorausgehenden Jahres vor. Ziel ist die Stärkung eigenverantwortlicher Strukturen, die Inklusion und Lebensqualität Betroffener nachhaltig zu fördern und eine langfristige Vernetzung vor Ort zu gewährleisten.
Förderberechtigt sind Selbsthilfeinitiativen mit mindestens sechs dauerhaft aktiven Mitgliedern, die allen Betroffenen im Einzugsgebiet offenstehen und mindestens acht Treffen pro Kalenderjahr durchführen (Ausnahmen möglich). Ein regelmäßiger Austausch soll dabei die gegenseitige Unterstützung im Alltag sichern und den Wissenstransfer fördern. Voraussetzung für eine Bewilligung ist neben der dauerhaften Ausrichtung der Gruppe auch die Einreichung folgender Unterlagen: Antragsformular, Mitgliedernachweis (Anlage 1), Projektbeschreibung (Anlage 2) und eine Stellungnahme eines zugelassenen Spitzenverbands. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) übernimmt die Vergabe im Namen des Ministeriums und gewährleistet eine transparente und zügige Abwicklung.
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