Förderung von Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderung in Bayern
Selbsthilfegruppen von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit in Bayern erhalten eine jährliche Pauschale von bis zu 400 € zur Unterstützung ihrer Gruppenarbeit. Anträge sind jeweils bis zum 1. November des Vorjahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderung ist es, die Betroffenen bei Selbsthilfemaßnahmen (gegenseitiger Austausch, Information, Teilhabe am Leben der Gemeinschaft) zu unterstützen und so Inklusion und Eigeninitiative zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Bewirtungs- und Verpflegungskosten
- Fahrtkosten des Gruppenleiters
- Veranstaltungskosten
- Rabattschutzversicherung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen für festangestelltes Personal
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestens sechs ständige Mitglieder
- Bereitschaft zur Aufnahme aller Betroffenen des Einzugsgebiets
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Vollmacht
- Mitgliedernachweis
- Projektbeschreibung
- Stellungnahme des Spitzenverbands
Beschreibung
Das bayerische Programm unterstützt auf lokaler Ebene organisierte Selbsthilfegruppen von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung sowie chronischer Erkrankung und deren Angehörigen oder ehrenamtlichen Unterstützer:innen. Ziel ist die Förderung von Inklusion und Eigeninitiative durch regelmäßigen Austausch, Information und gegenseitige Hilfe. Förderfähige Gruppen müssen mindestens sechs ständige Mitglieder aufweisen und bereit sein, alle Betroffenen ihres Einzugsgebiets aufzunehmen. Die staatliche Pauschalförderung in Höhe von bis zu 400 € jährlich kann für Bewirtungs- und Verpflegungskosten, Fahrtkosten der Gruppenleitung, Veranstaltungsausgaben sowie Rabattschutzversicherungen eingesetzt werden. Personalaufwendungen für festangestellte Mitarbeiter:innen sind von der Förderung ausdrücklich ausgenommen.
Anträge können von privat organisierten Selbsthilfeinitiativen mit Formblatt, Vollmacht, Nachweis der Mitgliederzahl, Projektbeschreibung und Stellungnahme des zuständigen Spitzenverbands bis zum 1. November des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum eingereicht werden. Die Mittel werden als Zuschuss durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel bereitgestellt. Alle erforderlichen Unterlagen werden beim Zentrum Bayern Familie und Soziales geprüft; die endgültige Bewilligung erfolgt nach positiver Empfehlung eines Landesbehindertenverbands oder der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE in Bayern e. V. Das Angebot richtet sich an Initiativen, die regelmäßig mindestens acht Gruppentreffen pro Kalenderjahr durchführen und eine sparsame, wirtschaftliche Mittelverwendung nachweisen.
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