Förderung von sonstigen Institutionen mit Sportbezug
Förderung von nicht erwerbsmäßig betriebenen Sportinstitutionen mit Bezug zu ÖOC, ÖPC, BSO, NADA oder ÖISS in der Steiermark; Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung von sonstigen Institutionen mit Sportbezug in der Steiermark (z. B. Österreichisches Olympisches Comité, Österreichisches Paralympisches Comité, Bundessportorganisation, Nationale Anti Doping Agentur, Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau) zur Förderung des nicht erwerbsmäßigen Sports.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Neubau und Sanierung von Sportstätteninfrastruktur
- Ankauf von Grundstücken bzw. Gebäuden
- Tilgung von Schulden
- Rechts-/Beratungskosten
- Miet- und Pachtzinszahlungen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in der jeweiligen Organisation
- Abhaltung von Veranstaltungen in der Steiermark
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt \"Sportförderung-Antrag\"
- Weitere auf Anforderung ergänzende Unterlagen
Beschreibung
In der Steiermark existiert ein laufendes Förderangebot, das nicht erwerbsmäßig agierende Sportinstitutionen mit Verbindungen zum Österreichischen Olympischen Comité (ÖOC), Paralympischen Comité (ÖPC), der Bundessportorganisation (BSO), der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) oder dem Österreichischen Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) finanziell unterstützt. Als Zuschuss konzipiert, richtet es sich an Interessenverbände, sonstige Vereine, öffentliche Einrichtungen, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen, die in den Bereichen Sport, Kultur & Medien aktiv sind. Ziel ist es, den nicht kommerziellen Sport in der Region zu stärken und Veranstaltungen sowie Projekte nachhaltig zu fördern. Eine Mitgliedschaft in der entsprechenden Organisation und die Durchführung von Sportereignissen in der Steiermark zählen zu den zentralen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung. Die Einreichung ist kostenfrei und dauerhaft möglich (gültig seit 20.11.2017).
Für die Antragstellung ist das Formblatt „Sportförderung-Antrag“ einzureichen; weitere Unterlagen werden bei Bedarf ergänzt. Nicht gefördert werden unter anderem Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Sportstätten, Grundstücks- oder Gebäudeerwerb, Schuldentilgung, Beratungs- und Rechtskosten, Miet- und Pachtzins, Herstellung von Publikationen, Betriebskosten, VIP-Bereiche, Motorsport-Events, Preisgelder sowie Ausrüstungs- und Bekleidungskosten (ausgenommen Spitzensport). Nach Förderbewilligung sind Originalbelege und Zahlungsnachweise im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegen. Durch regelmäßige Projekt- und Tätigkeitsberichte sowie Abrechnungen wird die ordnungsgemäße Mittelverwendung dokumentiert. Interessierte Organisationen finden in diesem Angebot eine langfristige Möglichkeit zur finanziellen Absicherung nicht erwerbsorientierter Sportvorhaben in der Steiermark.
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