Zuschuss

Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben

Das Land Brandenburg fördert mit ESF+ die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung von ehemaligen Langzeitarbeitslosen in Sozialbetrieben. Förderquote bis 100 %, bis zu EUR 4.726 monatlich pro Vollzeitäquivalent. Anträge laufend möglich.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.12. - 31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: 4.726 € pro Vollzeitäquivalent und Monat
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 12.12.2022
Projektdauer: 36

Förderziel

Förderung der sozialpädagogischen Begleitung und fachlichen Anleitung von ehemaligen Langzeitarbeitslosen in Sozialbetrieben, um ihre Beschäftigung zu sichern, ihre Produktivitätseinschränkungen auszugleichen und ihre Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben für sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der unternehmerischen Zielsetzung als Sozialbetrieb
  • Einreichung eines Businessplans oder Social Business Model Canvas und Integrationskonzepts
  • Betreuungs- und Anleitungspersonal muss sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein
  • Sozialbetrieb muss bei Antragsstellung bereits gegründet sein
  • Teilnehmende Langzeitarbeitslose müssen ersten Wohnsitz in Brandenburg haben
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  2. Businessplan oder Social Business Model Canvas
  3. Integrationskonzept
  4. Formular Personaleinsatz/Stellenbeschreibung
  5. ggf. Vollmacht

Beschreibung

Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) fördert das Land Brandenburg mit einem Zuschuss die sozialpädagogische Begleitung und fachliche Anleitung ehemals langzeitarbeitsloser Personen in Sozialbetrieben. Ziel ist es, die Beschäftigung zu sichern, Produktivitätseinschränkungen auszugleichen und die nachhaltige Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu stärken. Dabei können Personalausgaben für Betreuungs- und Anleitungspersonal bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten übernommen werden, mit einer maximalen Förderung von 4.726 EUR pro Vollzeitäquivalent und Monat. Die Förderdauer erstreckt sich über bis zu 36 Monate, Anträge können fortlaufend eingereicht werden und sind postalisch an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu richten.

Förderberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb in Brandenburg betreiben und ehemalige Langzeitarbeitslose mit Produktivitätseinschränkungen oder Vermittlungshemmnissen sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Voraussetzung ist der Nachweis der unternehmerischen Zielsetzung als Sozialbetrieb, die Einreichung eines Businessplans oder Social Business Model Canvas sowie eines Integrationskonzepts. Betreuungs- und Anleitungspersonal muss sozialversicherungspflichtig angestellt sein, der Sozialbetrieb zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gegründet und die Teilnehmenden müssen ihren Hauptwohnsitz in Brandenburg haben und mindestens einen Tag pro gefördertem Monat beschäftigt sein. Als Antragsunterlagen sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, Businessplan, Integrationskonzept, Formular Personaleinsatz/Stellenbeschreibung und gegebenenfalls eine Vollmacht vorzulegen. Die Frist zur Antragstellung endet am 31. Dezember 2028.

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