Zuschuss

Förderung von sozialpsychiatrischen Diensten (VwV-SpDi)

Förderung für Stadt- und Landkreise zur Weiterentwicklung der sozialpsychiatrischen Dienste, einschließlich aufsuchender Vorsorge, Nachsorge und Krisenintervention.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: 27.000 € pro 50.000 Einwohner

Förderziel

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Städte und Landkreise bei der Ausweitung ambulanter Hilfen für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen. Gefördert werden laufende Personal- und Sachausgaben, die im kooperativen Zusammenschluss erbracht werden, basierend auf einer Festbetragsfinanzierung.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachausgaben

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investitionen
  • Herstellung, Anschaffung, Wiederbeschaffung, Ergänzung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Gebäuden
  • sonstige abschreibungsfähige Anlagegüter
  • Erwerb und Erschließung von Grundstücken
  • Miete, Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung von Grundstücken, Gebäuden oder sonstigen Anlagegütern

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag muss von Stadt- oder Landkreis gestellt werden
  • Sozialpsychiatrischer Dienst muss in einen Gemeindepsychiatrischen Verbund eingebunden sein
  • Leistungen müssen aufsuchende Vorsorge, Nachsorge und Krisenintervention umfassen
  • Mindestfinanzielle Beteiligung in Höhe der Landesförderung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anlage 1 (Vordruck)
  2. Unterlagen für Folgeantrag

Beschreibung

Förderung von sozialpsychiatrischen Diensten (VwV-SpDi) stellt eine bedeutende Initiative im Bundesland Baden-Württemberg dar, die darauf abzielt, die ambulante Versorgung psychisch kranker und seelisch beeinträchtigter Menschen flächendeckend auszubauen. Diese Förderung richtet sich an Städte und Landkreise, die im Rahmen eines kooperativen Zusammenschlusses niedrigschwellige Hilfsangebote wie aufsuchende Vorsorge, Nachsorge und Krisenintervention organisieren. Durch den Einsatz von qualifizierten Fachkräften im Bereich der Sozialarbeit, Sozialpädagogik und angrenzenden Disziplinen wird eine umfassende Unterstützung innerhalb des außerstationären Versorgungsnetzes gewährleistet, sodass betroffene Personen frühzeitig und bedarfsgerecht entlastet werden können.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der sich nach einer Festbetragsfinanzierung orientiert. Einzelne Zuschüsse in Höhe von 27.000 € werden pro 50.000 Einwohner:innen gewährt, was eine transparente und nachvollziehbare Berechnungsgrundlage für die Regionalförderung liefert. Dabei werden ausschließlich laufende Personal- und Sachausgaben unterstützt, während Investitionen in den Aufbau oder die Instandhaltung von baulichen Anlagen von der Förderung ausgenommen bleiben. Die Maßgabe, dass der sozialpsychiatrische Dienst in einen übergeordneten gemeindepsychiatrischen Verbund integriert ist, unterstreicht die Bedeutung einer sektorenübergreifenden Vernetzung und die Zusammenarbeit verschiedener Träger, wie gemeinnützige Wohlfahrtsorganisationen oder öffentliche Einrichtungen.

Der Fördermechanismus setzt klare Voraussetzungen und zeitliche Fristen: Erstanträge sind bis zum 15. Oktober vor Beginn des geplanten Förderjahres einzureichen, während Folgeanträge bis spätestens 28. Februar desselben Jahres erfolgen müssen. Zudem wird erwartet, dass die geförderten Leistungen eine umfassende Betreuung sowie die Möglichkeit zur Vermittlung weiterführender Hilfen bieten und somit stationäre Maßnahmen möglichst vermeiden. Diese gezielte Strukturierung und die enge Abstimmung zwischen den kommunalen Akteur:innen und den Trägern sozialpsychiatrischer Dienste gewährleistet, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie dringend benötigt wird. Insgesamt trägt das Programm dazu bei, die Lebensqualität betroffener Menschen nachhaltig zu verbessern und die Versorgungslage in Baden-Württemberg kontinuierlich weiterzuentwickeln.

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