Zuschuss

Förderung von Sozialpsychiatrischen Diensten

Förderung der ambulanten Betreuung chronisch psychisch kranker Menschen in Baden-Württemberg. Antrag stellbar durch Städte und Landkreise zur Weitergabe an Träger sozialpsychiatrischer Dienste. Laufende Antragsmöglichkeiten.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Sicherstellung der ambulanten Betreuung chronisch psychisch kranker Menschen.

Förderfähige Ausgaben

  • Laufende Personalaufwendungen
  • Sachausgaben im Rahmen der sozialpsychiatrischen Dienste

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Stadt- und Landkreise als Antragsteller
  • Weitergabe der Förderung an Träger sozialpsychiatrischer Dienste
  • Anschluss des sozialpsychiatrischen Dienstes an einen Gemeindepsychiatrischen Verbund

Beschreibung

Die Förderung von Sozialpsychiatrischen Diensten in Baden-Württemberg unterstützt die ambulante Begleitung und Versorgung chronisch psychisch erkrankter Menschen im gesamten Bundesland. Als Zuschuss ausgelegt, können Städte und Landkreise Anträge stellen und die Mittel an gemeinnützige Träger sozialpsychiatrischer Dienste weiterleiten. Voraussetzung für die Zuwendung ist die Anbindung der Dienste an einen Gemeindepsychiatrischen Verbund, wodurch eine engmaschige Vernetzung und bedarfsgerechte Unterstützung in der Region gewährleistet wird. Die laufenden Personalaufwendungen und Sachausgaben, die im Rahmen der sozialpsychiatrischen Betreuung anfallen, sind förderfähig und tragen entscheidend dazu bei, dass Fachkräfte dauerhaft zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche Betreuung sichergestellt ist. Eine formale Frist für die Antragstellung existiert nicht, sodass Anträge fortlaufend eingereicht werden können.

Mit dieser Maßnahme verfolgt das Land Baden-Württemberg das Ziel, die ambulante Versorgung psychisch kranker Personen zu stabilisieren und auszubauen. Durch die gezielte Unterstützung sozialpsychiatrischer Dienste werden regionale Hilfsangebote gestärkt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gefördert. Städte und Landkreise fungieren dabei als Antragstellende und Multiplikator:innen, indem sie die Zuwendungen an qualifizierte Träger weiterreichen. Die nachhaltige Förderung intensiviert die Kooperation zwischen öffentlichen Stellen und Dienstleistenden, schafft Transparenz über die Verwendung der Mittel und trägt zur Verbesserung der Lebensqualität psychisch erkrankter Menschen bei. Interessierte Kommunen können jederzeit einen Antrag einreichen und so einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung der gemeindepsychiatrischen Versorgung leisten.

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