Förderung von Start-ups und Scale-ups
Zuschüsse für innovative Start-ups (bis 40.000 € Stipendium) und Scale-ups (bis 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) in Hessen. Antrag jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung innovativer Start-ups und Scale-ups in Hessen bei Gründungs- und Weiterentwicklungsvorhaben
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Honorare für Dritte
- Mieten für Veranstaltungsräume
- Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Schuldentilgung
- Kosten vor Projektbeginn
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Innovative, wirtschaftlich verwertbare Geschäftsmodelle
- Start-ups ≤ 5 Jahre, Scale-ups ≤ 10 Jahre
- Sitz in Hessen spätestens drei Monate nach Bewilligung
- Scale-ups mit mindestens 10 Beschäftigten
- Frühphase ohne Marktreife
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Pitchdeck
- Projektbeschreibung
- Businessplan
- Finanzierungsplan
- KMU-Erklärung
- Gewerbeanmeldung
Bewertungskriterien
- Beschreibung der Geschäftsidee
- Innovationsgehalt
- Markt- und Wachstumspotenzial
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Wettbewerbssituation
- Finanzplanung
- Qualität des Gründungsteams
Beschreibung
Die Förderung innovativer Gründungsvorhaben in Hessen richtet sich an technologieorientierte, wissensbasierte und skalierbare Start‐ups (bis fünf Jahre) sowie Scale‐ups (bis zehn Jahre) mit wirtschaftlich verwertbaren Geschäftsmodellen. Ziel ist es, den Aufbau und die Weiterentwicklung junger Unternehmen zu unterstützen und das hessische Innovationsökosystem nachhaltig zu stärken. Antragsberechtigt sind neben Gründer:innen und Unternehmen auch Start‐up‐Zentren, Inkubatoren, Hochschulen, Kammern, Beratungsstellen, Verbände und Vereine, die gezielt Projekte zur Qualifizierung, Vernetzung und Wettbewerbssteigerung von Start‐ups und Scale‐ups durchführen. Dabei fließt das Auswahlverfahren in eine fachliche Bewertung anhand von Kriterien wie Geschäftsidee, Innovationsgehalt, Markt‐ und Wachstumspotenzial, Nachhaltigkeitsaspekten, Wettbewerbssituation, Finanzplanung und Teamqualität ein.
Gefördert wird in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse: Das Start‐up‐Stipendium ermöglicht eine Einmalfinanzierung von bis zu 40 000 € über maximal 12 Monate, während Projektförderungen mit bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Zu den förderfähigen Kosten zählen Personalaufwendungen, Sachkosten, Honorare für Dritte, Mieten für Veranstaltungsräume und Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter. Ausgeschlossen sind Reisekosten, Schuldentilgung und Vorhaben vor Bewilligungsbeginn. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt zweistufig über eine Projektskizze und ein umfassendes Antragsverfahren bei der HA Hessen Agentur GmbH als Bewilligungsbehörde im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Bewerbende gewinnen so maßgeschneiderte Unterstützung, um Ideen in marktfähige Geschäftsmodelle zu überführen und den Standort Hessen als attraktiven Gründungsort zu festigen.
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