Förderung von Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
Förderung für die Nachrüstung von Steuer- und Schnittstelleneinrichtungen, um Wärmepumpen in Bestandsgebäuden mit mindestens 4 kWp Photovoltaik für Eigenstrombetrieb zu koppeln. Anteilfinanzierung: 40 %, max. 750 € pro Gebäude. Anträge bis 30.06.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Steuereinrichtungen und Anschlussarbeiten, um den zum Betrieb einer Wärmepumpe benötigten Strom aus einer am Gebäude installierten Photovoltaikanlage nutzen zu können und damit Energie- und Klimaschutzziele zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Erweiterungsschnittstellen im Wechselrichter
- Nachrüstung der Schnittstelle an der Wärmepumpe
- Zusätzliche Hardware zur Schnittstellen-Kommunikation
- Einbindung in Haussteuerungssystem
- Kabel und Montage
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Photovoltaikanlage mit mindestens 4 kWp Nennleistung
- Wärmepumpe mit SG-Ready-Label
- Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe entspricht BAFA-Mindestanforderungen
- Eines der Geräte muss neu installiert werden, das andere seit mindestens einem Jahr am Standort betrieben werden
- Maßnahme nur in Bestandsgebäuden (Bauantrag mindestens fünf Jahre alt)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenvoranschlag
- Online-Antragsformular
- Unternehmererklärung
- Erklärung zum Unternehmen in Schwierigkeiten
- Kämmererklärung
Beschreibung
Das Programm unterstützt die Installation von Steuer- und Schnittstelleneinrichtungen, mit denen eine am Bestandgebäude installierte Photovoltaikanlage mit mindestens 4 kWp Nennleistung direkt den Betrieb einer neuen oder bestehenden Wärmepumpe steuert. Ziel ist, den benötigten Strom umfassend aus erneuerbaren Quellen bereitzustellen und so die Energieeffizienz zu steigern sowie die Klimaschutzziele Nordrhein-Westfalens voranzutreiben. Gefördert werden alle notwendigen Hardwarekomponenten – von Wechselrichterschnittstellen über Nachrüstmodule an der Wärmepumpe bis hin zu Kabeln, Montagematerial und Einbindung in bestehende Haussteuerungen. Die Anteilfinanzierung deckt 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, maximal 750 € pro Gebäude und Standort. Voraussetzung ist, dass eines der beiden Systeme mindestens ein Jahr in Betrieb war, das andere fabrikneu installiert wird, die Wärmepumpe das SG-Ready-Label trägt und die Jahresarbeitszahl den aktuellen BAFA-Mindestanforderungen entspricht. Anträge können bis zum 30. Juni 2027 eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümer:innengemeinschaften, freiberuflich Tätige, Unternehmen jeder Größe, kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Antragsportal des Landes Nordrhein-Westfalen; erforderlich sind unter anderem ein Kostenvoranschlag, eine Unternehmer:innenerklärung, eine Erklärung zum Unternehmen in Schwierigkeiten sowie eine Kämmererklärung. Die Antragsfrist beginnt am 20. Mai 2025 und endet mit Ablauf des 30. Juni 2027. Nach positiver Prüfung ergeht der Zuwendungsbescheid, woraufhin die beauftragten Arbeiten ausgeführt und der Verwendungsnachweis über das Online-Formular eingereicht werden. Erst nach Prüfung des Nachweises erfolgt die Auszahlung der Zuwendung.
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