Förderung von Studierendenprojekten durch die qed-Stiftung
Förderung studentischer Projekte an der Hochschule Bochum durch die qed-Stiftung. Anträge bis 16.02.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von studentischen Initiativen und Projekten zur Verbesserung der Studienbedingungen, des Campuslebens und zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements an der Hochschule Bochum.
Förderfähige Ausgaben
- Technische oder andere Kleingeräte
- Programmlizenzen
- Büromaterialien im Zusammenhang mit dem Projekt
- Druckkostenzuschüsse (Flyer, Plakate)
- Honorare für externe Expert:innen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Studierende der Hochschule Bochum (Bachelor- oder Masterstudiengang)
- Begleitung durch eine Lehrperson als Mentor:in oder institutionelle Einbindung (AStA, Fachschaft)
- Projekte müssen von einer Gruppe von Studierenden durchgeführt werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Projektbeschreibung (ca. 1,5 DIN-A4-Seiten)
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Projektbegleitung (Mentor:in, AStA oder Fachschaft)
Bewertungskriterien
- Soziale/fachliche Integration von Studierenden
- Aktualität und Originalität des Projektthemas
- Praxisbezug und Bezug zu Future Skills
- Passung zu strategischen Ausrichtungen (z. B. Nachhaltigkeit, Smart Technologies)
- Wirkung innerhalb der Hochschule und Außenwirkung
- Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Durchführung im Team
Beschreibung
Die qed-Stiftung der Hochschule Bochum fördert innovative Studierendenprojekte mit einem Gesamtbudget von bis zu 5.600 €. Zielsetzung ist die nachhaltige Verbesserung der Studienbedingungen, die Belebung des Campuslebens und die Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements. Förderung erhalten Gruppen von Bachelor- und Masterstudierenden, die ihre Idee „von Studierenden – für Studierende“ in Kooperation mit Mentor:innen aus der Lehrendenschaft oder institutionellen Partner:innen wie AStA oder Fachschaften realisieren. Antragsberechtigt sind alle an der Hochschule Bochum immatrikulierten Studierenden, sofern ein:e Lehrende:r als Mentor:in die fachliche Begleitung übernimmt oder eine institutionelle Einbindung besteht. Beantragt werden können sowohl technische Kleingeräte und Programmlizenzen als auch Büromaterialien, Druckkostenzuschüsse für Flyer und Plakate, Honorare für externe Expert:innen und Reisekostenzuschüsse.
Für die Auswahl relevant sind die soziale und fachliche Integration von Teilnehmenden, Originalität und Aktualität des Themas, Praxisbezug und Ausrichtung auf Future Skills sowie Übereinstimmung mit strategischen Schwerpunktfeldern der Hochschule (z. B. Smart Technologies, Ressourcen und Nachhaltigkeit). Außerdem fließen die prognostizierte Wirksamkeit auf Campus und extern sowie die Erfolgsaussichten im Team positiv in die Entscheidung ein. Der Antrag umfasst eine Projektbeschreibung (ca. 1,5 DIN-A4-Seiten), einen Finanzierungsplan und den Nachweis der Projektbegleitung. Fristgerecht eingereichte Unterlagen müssen bis zum 16. Februar 2026 vorliegen. Durch die finanzielle Förderung eröffnet die qed-Stiftung engagierten Studierenden die Chance, eigene Ideen umzusetzen, fachübergreifende Netzwerke zu knüpfen und ihre Hochschule aktiv mitzugestalten.
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