Zuschuss

Förderung von Theatern in freier Trägerschaft

Förderung professioneller Theater in freier Trägerschaft in Sachsen-Anhalt. Zuschüsse für Einstiegsförderung, Projekteinzelförderung und Basisförderung. Anträge für Einstiegs- und Einzelprojektförderung bis zum 01.10. des Vorjahres, für Basisförderung bis zum 15.05. des Vorjahres möglich.

Kultur Medien Sport

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Fördersumme: Einstiegsförderung: bis zu 3.000 € als Stipendium bzw. bis zu 5.000 € Produktionszuschuss; Projekteinzelförderung: bi...
Projektdauer: 24

Förderziel

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt professionelle Theater in freier Trägerschaft bei der nichtkommerziellen künstlerischen Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Künstlerische nichtkommerzielle Arbeit an professionellen Theatern in freier Trägerschaft
  • Einstiegsförderung nur für Erstantragsteller:innen in Sachsen-Anhalt
  • Nachweis mindestens einer Produktion im Bereich freie darstellende Künste oder Theaterpädagogik in Sachsen-Anhalt für Projekteinzelförderung
  • Dreijährige künstlerische Arbeit in Sachsen-Anhalt und herausragende kulturelle Bedeutung für Basisförderung
  • Überregionale oder nationale Tätigkeit bzw. Planungen und zeitgemäße Produktions- und Vermittlungsangebote für Basisförderung
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Beschreibung

Das Förderangebot der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt professionelle Theater in freier Trägerschaft bei ihrer künstlerischen, nichtkommerziellen Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst. Förderberechtigt sind sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen des privaten Rechts, darunter Einzelkünstler:innen, Unternehmen, Interessenverbände und gemeinnützige Organisationen. In den Themenfeldern Kultur, Medien und Sport stehen drei Zuschussformen zur Verfügung: Die Einstiegsförderung richtet sich an Erstantragsteller:innen, die sich in Sachsen-Anhalt künstlerisch etablieren möchten, während die Projekteinzelförderung Inszenierungsvorhaben, Wiederaufnahmen und Gastspiele unterstützt. Langfristig angelegte Vorhaben können über die Basisförderung gefördert werden, die herausragende künstlerisch-kulturelle Leistungen mit überregionaler oder nationaler Ausstrahlung honoriert.

Voraussetzung für eine Antragstellung ist eine künstlerische, nichtkommerzielle Tätigkeit an professionellen Theaterständen; Amateurtheater sind ausgeschlossen. Für die Projekteinzelförderung muss mindestens eine abschlossene Produktion im Land nachgewiesen werden. Die Basisförderung setzt eine mindestens dreijährige künstlerische Präsenz in Sachsen-Anhalt, einen Nachweis über die kulturelle Bedeutung und zeitgemäße Vermittlungsangebote sowie die Realisierung mindestens einer neuen Produktion pro Bewilligungsjahr voraus. Förderhöhen reichen von bis zu 3.000 € (Stipendium) beziehungsweise 5.000 € (Produktionszuschuss) in der Einstiegsförderung über bis zu 30.000 € für Projekteinzelvorhaben bis zu 75.000 € für zwei Jahre Basisförderung. Anträge für Einstiegs- und Projekteinzelförderung sind jährlich bis zum 01.10. des Vorjahres einzureichen, für die Basisförderung bis zum 15.05. des Vorjahres beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

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