Förderung von transnationalen Verbundvorhaben im Rahmen der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ und des Forschungsprogramms MARE:N
Förderung transnationaler Forschungsverbünde für Küsten-, Meeres- und Polarforschung im Rahmen von MARE:N zur Stärkung nachhaltiger Entwicklungen. Anträge nach Veröffentlichung der jeweiligen Förderbekanntmachung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung grenzüberschreitender Verbundprojekte in der Küsten-, Meeres- und Polarforschung zur Entwicklung nachhaltiger Lösungen für Umwelt- und Klimaschutz im marinen Bereich.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Infrastrukturkosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bildung eines transnationalen Konsortiums
- Nachweisbare Erfahrung in Meeres- und Polarforschung
- Einreichung gemäß der aktuellen Förderbekanntmachung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Lebensläufe der Projektleiter:innen
Bewertungskriterien
- Wissenschaftliche Exzellenz
- Relevanz für Nachhaltigkeit
- Transnationaler Mehrwert
Beschreibung
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert im Rahmen des Programms „Forschung für Nachhaltigkeit“ transnationale Verbundvorhaben zur Küsten-, Meeres- und Polarforschung. Ziel ist es, nachhaltige Entwicklungen im marinen Bereich voranzutreiben und Lösungen für Umwelt- und Klimaschutz zu erarbeiten. Teilnehmende Einrichtungen aus Deutschland können sich gemeinsam mit internationalen Partner:innen in Konsortien um Zuschüsse für Personal- und Sachkosten, Reisekosten sowie Infrastrukturinvestitionen bewerben. Besonders begrüßt werden Beiträge, die eine herausragende wissenschaftliche Exzellenz mit einem klaren Nutzen für ökologische und klimatische Herausforderungen an Küsten- und Meeresökosystemen verbinden. Der transnationale Mehrwert dient dabei als zentrales Kriterium für die Bewertung eingereichter Vorschläge.
Bewerbungsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, gemeinnützige und öffentliche Organisationen, die ihre Expertise in einem grenzüberschreitenden Konsortium bündeln. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist eine nachweisbare Erfahrung in der Meeres- und Polarforschung sowie die Einreichung gemäß der jeweils aktuellen Förderrichtlinie des Projektträgers Jülich (PtJ). Gefordert werden eine detaillierte Projektbeschreibung, ein transparenter Finanzierungsplan und Lebensläufe der Projektleiter:innen. Das Auswahlverfahren bewertet neben der wissenschaftlichen Exzellenz die Relevanz für nachhaltige Entwicklungen sowie den grenzüberschreitenden Mehrwert der Verbünde. Anträge können nach Veröffentlichung der entsprechenden Bekanntmachung eingereicht werden.
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