Förderung von Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) - Errichtung von Kompetenzzentren
Förderprogramm des Landes Hessen zur Modernisierung und Erweiterung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren. Förderaufruf EFRE vom 16.09.2025 mit umwelt- und klimafreundlichen Kriterien beachten.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung geeigneter überbetrieblicher Berufsbildungszentren zu Kompetenzzentren.
Förderfähige Ausgaben
- Direkte Personalausgaben
- Gemeinkostenpauschale (10 % der direkten Personalausgaben)
- Reisekosten nach dem HRKG
- Honorarausgaben
- Sachausgaben für Auftragsvergaben an Dritte
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektkonzept vorab notwendig
- Trägerschaft einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte
- Standort außerhalb Hessens nur bei bestimmten Voraussetzungen (Ausbildungsangebot nicht in Hessen, mind. 10 % Teilnehmende mit Wohnsitz in Hessen)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektkonzept
- Erklärung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten nach Art. 107 AEUV
- Antragstellung im WIBank-Kundenportal
Bewertungskriterien
- Anwendung umwelt- und klimafreundlicher Auswahlkriterien
- Innovationsgehalt des Modellvorhabens
Beschreibung
Das Förderprogramm des Landes Hessen unterstützt die Modernisierung und Erweiterung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und trägt zur Etablierung leistungsfähiger Kompetenzzentren bei. Ziel ist die Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung geeigneter Lernorte, die branchenspezifische und regionale Fort- und Weiterbildung vereinen. Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie gemeinnützige privatrechtliche Träger, die außerschulische Berufsbildung anbieten. Die Umwandlung bestehender ÜBS in zukunftsorientierte Kompetenzzentren soll insbesondere durch innovative Konzepte und die Berücksichtigung umwelt- und klimafreundlicher Auswahlkriterien gestärkt werden. Der Förderaufruf EFRE vom 16.09.2025 legt den Fokus auf nachhaltige Investitionen und verlangt vorab die Einreichung eines fundierten Projektkonzepts.
Gefördert werden Investitionen in Ausstattungs- und Bauvorhaben ebenso wie Personal- und Sachausgaben, darunter direkte Personalkosten, eine Gemeinkostenpauschale von 10 % auf diese Ausgaben, Reisekosten nach HRKG sowie Honorare und Fremdvergaben. Voraussetzung ist die Trägerschaft einer ÜBS; Standorte außerhalb Hessens müssen spezialisierte Ausbildungsangebote aufweisen und mindestens 10 % der Teilnehmenden aus Hessen rekrutieren. Bewertet werden der Innovationsgrad des Vorhabens und die Anwendung umweltfreundlicher Kriterien. Die Antragstellung erfolgt über das WIBank-Kundenportal unter Beachtung der EFRE-Richtlinien 2021–2027; neben dem Projektkonzept sind Erklärungen zu wirtschaftlichen Tätigkeiten gemäß Art. 107 AEUV erforderlich. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und ausschließlich aus Landesmitteln finanziert.
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