Zuschuss

Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Das Land Hessen gewährt Zuschüsse für Investitionen zur Modernisierung, Erweiterung und Weiterentwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) aus EFRE- und Landesmitteln. Anträge können jederzeit elektronisch über das WIBank-Kundenportal gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Förderquote: 50% - 90%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Investitionen zur Modernisierung, Erweiterung und Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten in Hessen sowie Förderung von Modellvorhaben zur Etablierung von Kompetenzzentren.

Förderfähige Ausgaben

  • KG 200 Vorbereitende Maßnahmen
  • KG 300 Bauwerk – Baukonstruktion
  • KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen
  • KG 500 Außenanlagen und Freiflächen
  • KG 600 Ausstattung und Kunstwerke
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Ausgaben (Folgekosten)
  • Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts oder nicht gewinnorientierte juristische Personen des Privatrechts
  • Vorhaben in Hessen oder bei Außenstandorten Ausbildung eines Berufes anbieten, der in Hessen nicht erlernt werden kann, mit mindestens 10 % hessischen Teilnehmenden
  • Zweckbindungsfristen: 5 Jahre bei Ausstattungsvorhaben, 15 Jahre bei Modernisierungsmaßnahmen, 25 Jahre bei Neuerrichtung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anzeige des Vorhabens beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  2. Online-Antrag über das WIBank-Kundenportal
  3. Nachweis der Wirtschaftlichkeit (betriebswirtschaftliche Effizienz)
  4. Erklärung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten nach Art. 107 AEUV

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit (betriebswirtschaftliche Effizienz)
  • Eigenanteil
  • Einvernehmen mit anderen Zuwendungsgebern

Beschreibung

Das Programm zur Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) in Hessen unterstützt Träger:innen öffentlicher und nicht gewinnorientierter Einrichtungen bei Investitionen zur Modernisierung, Erweiterung und Weiterentwicklung ihrer außerschulischen Lehrstandorte. Mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln werden sowohl Ausstattungs- und Bauvorhaben als auch Modellvorhaben zur Etablierung von Kompetenzzentren gefördert. Ziel ist es, die Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu erhöhen sowie zeitgemäße Lernbedingungen für Teilnehmende der beruflichen Fort- und Weiterbildung zu schaffen.

Zuwendungsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und andere nicht gewinnorientierte juristische Personen, die Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung durchführen. Gefördert werden Ausgaben der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 sowie Ausstattungsgegenstände nach Beschaffungsplan. Die Förderquote beträgt in der Regel zwischen 50 % und 90 %, abhängig von Fördergebiet, Eigenanteil und Einvernehmen mit weiteren Zuwendungsgeber:innen. Vorausgesetzt werden Projekte in Hessen oder – bei spezialisierten Angeboten – außerhalb, sofern mindestens 10 % der Teilnehmenden aus Hessen stammen. Für Ausstattungsvorhaben gelten Zweckbindungsfristen von fünf Jahren, für Modernisierungen 15 Jahre und für Neubauten 25 Jahre. Anträge können fortlaufend elektronisch über das WIBank-Kundenportal gestellt werden; erforderlich sind unter anderem die Anzeige des Vorhabens beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, der Nachweis wirtschaftlicher Effizienz und eine Erklärung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten nach Art. 107 AEUV.

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