Förderung von überregionalen Sportprojekten
Förderung von überregionalen Sportprojekten in Burgenland. Unterstützung von Sportinfrastruktur mit besonderer Bedeutung für den burgenländischen Sport sowie Großveranstaltungen von überregionalem Interesse. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Errichtung von Sportinfrastruktur mit besonderer Bedeutung für den burgenländischen Sport sowie Förderung von Großveranstaltungen von überregionalem Interesse.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Sachkosten
- Planungskosten
- Baubehördliche Bewilligungen
- Kostenvoranschläge
Nicht förderfähige Ausgaben
- Gewerbliche Sportanlagen
- Schulische Sportanlagen
- Clubräume für Gastronomie
- Grundstücksankäufe
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Errichtung von Sportinfrastruktur von besonderer Bedeutung für den burgenländischen Sport
- Organisation von Großveranstaltungen von überregionalem Interesse
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Baubeschreibung
- Pläne
- Baubehördliche Bewilligungen
- Kostenvoranschläge
- Nachweis der Barrierefreiheit
- Einnahmen/Ausgaben-Budget
Beschreibung
Förderzweck und Zielsetzung: Das Förderangebot unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen bei der Errichtung und Adaptierung von Sportinfrastruktur mit besonderer Bedeutung für den burgenländischen Sport sowie bei der Durchführung von Großveranstaltungen von überregionalem Interesse. Je Projekt können bis zu 80 % der Bau- und Planungskosten, einschlägig anerkannten Sach- und Bewilligungsausgaben sowie Kostenvoranschläge gefördert werden. Die Förderperiode erstreckt sich über maximal 24 Monate, wobei Anträge jederzeit ohne Fristende eingereicht werden können und auf kontinuierlicher Basis bewilligt werden. Damit soll ein flächendeckender Ausbau von Sportstätten sowie die Stärkung sportlicher Höhepunkte in der Region gewährleistet werden.
Förderberechtigungen und Antragsmodalitäten: Antragstellende Vereine, Fachverbände und Kommunen reichen ein detailliertes Projektkonzept mit Baubeschreibung, Plänen, behördlichen Bewilligungen, Kosten- und Finanzierungsplan sowie einem Einnahmen-Ausgaben-Budget ein. Einen Nachweis zur Barrierefreiheit verlangt das Auswahlverfahren ebenso wie Kostenvoranschläge für alle geplanten Leistungen. Nicht gefördert werden gewerbliche oder schulische Sportanlagen, Club- und Gastronomieräume sowie Grundstücksankäufe. Nach positiver Entscheidung werden die beizulegenden Rechnungs- und Zahlungsnachweise geprüft und bis zu 80 % der anerkannten Ausgaben ausgezahlt, die restlichen Mittel nach Vorlage einer Fertigstellungsbestätigung. Dieses transparente Verfahren schafft Planungssicherheit und fördert eine nachhaltige Sportstättenentwicklung im Burgenland.