Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität
Förderung für die Erstellung von Elektromobilitäts-Umsetzungskonzepten in Nordrhein-Westfalen für Kommunen, Kreise, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Privatpersonen und Vereine. Anteilfinanzierung bis zu 90 %. Anträge bis 31.12.2026 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität
Förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für externe Beratung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Fahrzeugen
- Errichtung von Ladeinfrastruktur
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
- Erstellung durch qualifizierte Berater:innen mit Referenzen der letzten zwei Jahre
- Ein Konzept pro Jahr und Antragstellendem
- Zuwendungsempfänger in Nordrhein-Westfalen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenvoranschlag
- Angebot
- Projektbeschreibung
- Angebotsnachweise
- Referenznachweise der Berater:innen
Bewertungskriterien
- Neutralität und Unabhängigkeit des Konzeptes
- Qualifikation der Berater:innen
- Relevanz der Handlungsempfehlungen für den Standort
Beschreibung
Die Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität unterstützt Kommunen, Kreise, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Privatpersonen sowie Verbände und Vereine in Nordrhein-Westfalen bei der Konzeption strategischer Maßnahmen zur Verbreiterung der Elektromobilität. Gefördert wird die Erstellung neutraler und unabhängiger Umsetzungskonzepte durch qualifizierte Berater:innen mit nachgewiesenen Referenzen der letzten zwei Jahre. Die Maßnahmen umfassen mindestens einen der folgenden Schwerpunkte: Beschaffung von batterieelektrischen oder Brennstoffzellenfahrzeugen, Errichtung von Normalladepunkten bzw. Schnellladepunkten sowie Nutzfahrzeugkonzepte. Anträge sind bis zum 31. Dezember 2026 möglich, die Projektdauer beträgt bis zu 18 Monate. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Höhe von 50 % bis 90 % der zuwendungsfähigen Beratungsausgaben, mit Deckelbeträgen zwischen 10 000 € und 90 000 €. Unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 € findet keine Auszahlung statt.
Voraussetzung für die Zuwendung ist die Antragstellung vor Beginn der Beratung, die Erstellung eines Konzepts durch externe Expert:innen sowie die Vorlage von Kostenvoranschlägen, Angeboten, Projektbeschreibungen und Referenznachweisen. Gefördert werden ausschließlich Ausgaben für externe Beratung, nicht jedoch Investitionen in Fahrzeuge oder Ladeinfrastruktur. Die Konzepte müssen konkrete Handlungsempfehlungen auf den jeweiligen Standort beziehen und einen maßgeblichen Beitrag zu Energieeffizienz und Klimaschutz leisten. Bei der Auswahl werden Neutralität, Unabhängigkeit sowie die Qualifikation der Berater:innen und die Standortrelevanz der Empfehlungen bewertet. Nach positiver Prüfung und abschließendem Verwendungsnachweis erfolgt die Auszahlung der bewilligten Zuschusssumme.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.