Zuschuss

Förderung von Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Zuschuss für den Neubau und Ausbau von ÖPNV-Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen in niedersächsischen Kommunen. Anträge bis zum 31.05. für das Folgejahr möglich.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Förderquote: bis zu 75%

Förderziel

Unterstützung niedersächsischer Kommunen beim Bau und Ausbau von ÖPNV-Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen einschließlich Grunderneuerung und Verlegung zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauausgaben für ÖPNV-Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen
  • Bauplanungs- und Grunderwerbskosten
  • Umsteigeanlagen (SPNV, Stadtbahn, bedeutsame Buslinien)
  • Park-and-Ride-, Bike-and-Ride-, Kiss-and-Ride- und Taxi-Stellplätze
  • Elektro-Ladestationen
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben muss für den ÖPNV eingesetzt werden
  • Verbesserung der Verkehrsverhältnisse muss dringend erforderlich sein
  • Einhaltung der Anforderungen des Nahverkehrsplans
  • Abstimmung mit städtebaulichen Maßnahmen
  • Planung nach anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
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Beschreibung

Das Förderprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung im Themenfeld Infrastruktur & Städtebau unterstützt Kommunen sowie kommunale Unternehmen bei Investitionen in die Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs. Gefördert werden Neubau und Ausbau von Umsteigeanlagen, Haltestelleneinrichtungen, Omnibusbahnhöfen und Richtungshaltestellen. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Bau- und Grunderwerbskosten, Planungsleistungen und die Errichtung von Park-and-Ride-, Bike-and-Ride- und Kiss-and-Ride-Stellplätzen mit Elektro-Ladestationen sowie angemessene Zuwegungen und Verbindungswege. Die Förderquote beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und ermöglicht eine nachhaltige Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, trägt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse bei und leistet einen Beitrag zur Klimaneutralität und Barrierefreiheit in Niedersachsen.

Teilnahmeberechtigt sind niedersächsische Kommunen, deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse und mehrheitlich kommunale juristische Personen des Privatrechts, die Aufgaben im ÖPNV wahrnehmen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Nahverkehrsplans, die Abstimmung mit städtebaulichen Maßnahmen sowie die Planung nach anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Barrierefreiheit muss durch Abbau von Hemmnissen gewährleistet und eine Anhörung der Behindertenbeauftragten durchgeführt werden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist vor Antragseinreichung zu sichern, und es gilt eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren (bei Ladestationen fünf Jahre). Anträge können jährlich bis zum 31. Mai vor Beginn des Vorhabens bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt werden, die das Programm im Auftrag des Ministeriums betreut.

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