Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2022)
Förderung für landwirtschaftliche Betriebe in Thüringen zur umwelt- und klimagerechten Bewirtschaftung, Erhaltung der Kulturlandschaft sowie Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen. Anträge jährlich bis zum 15.05. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der KULAP-Förderung ist die Unterstützung umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen sowie der Schutz und die Pflege von Kulturlandschaften in Thüringen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz und Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in Thüringen
- Inhaberschaft eines selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs
- Verpflichtung zur Durchführung der Maßnahme im beantragten Umfang für mindestens 5 Jahre
- Förderfläche mindestens 50 Quadratmeter
- KMU-Status oder Kleinstunternehmen (für bestimmte Maßnahmen) gemäß EU-Definition
Beschreibung
Das Förderprogramm „KULAP 2022“ im Freistaat Thüringen gewährt als Zuschuss gezielte Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe, die eine umwelt- und klimagerechte Bewirtschaftung anstreben. Im Fokus stehen die Sicherung biologischer Vielfalt, die Erhaltung und Pflege von Kulturlandschaften sowie Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz. Anspruchsberechtigt sind dabei Privatpersonen und Unternehmen, die in Thüringen ansässig sind und ihre Flächen selbst bewirtschaften. Träger:innen von Kleinstbetrieben oder kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) können für ausgewählte Maßnahmen weitere Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Förderbereiche umfassen Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt-/Naturschutz sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Die Antragstellung erfolgt jährlich bis zum 15. Mai als Sammelantrag im digitalen Antragsportal PORTIA des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist unter anderem der Nachweis des Betriebssitzes in Thüringen, die Verpflichtung zur Durchführung der beantragten Maßnahme über mindestens fünf Jahre sowie eine Mindestförderfläche von 50 Quadratmetern. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 60 Monate. Die Zuschusshöhe bemisst sich am Umfang der Maßnahmen und der geprüften Flächennutzung im Antragsjahr. Zielsetzung ist, natürliche Ressourcen wie Boden, Wasser und Luft nachhaltig zu nutzen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und Kulturlandschaften aktiv zu erhalten. Interessierte Betriebe finden detaillierte Informationen zu Fördervoraussetzungen, Förderquoten und Antragsablauf beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie im PORTIA-Portal, um passgenaue Förderoptionen zu nutzen und langfristig wertvolle Beiträge zum Umwelt- und Klimaschutz in der Region zu leisten.
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