Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)
Mit ego.-START erhalten Existenzgründer:innen und Unternehmensnachfolger:innen in Sachsen-Anhalt Zuschüsse für Coachingleistungen und ein Gründerstipendium. Anträge jederzeit über das IB-Kundenportal möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Sachsen-Anhalt durch Zuschüsse für individuelle Qualifizierungsmaßnahmen (Coaching) und zur Sicherung des Lebensunterhalts (Gründerstipendium) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.
Förderfähige Ausgaben
- Coachingleistungen
- Gründerstipendium
Nicht förderfähige Ausgaben
- Freiberufliche Rechtsberatung als überwiegender Geschäftszweck
- Zusammenschlüsse bestehender Unternehmen
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wirtschaftlich selbstständige, hauptberufliche Gründungstätigkeit oder Übernahme eines Unternehmens in Sachsen-Anhalt
- Nachweis eines Businessplans durch eine fachkundige Stelle
- Gründung spätestens 12 Monate nach Projektbeginn in Sachsen-Anhalt
- Abschluss eines Coachingvertrags mit qualifizierten Berater:innen vor Gründung
- Für das Gründerstipendium: Hochschulabsolvent:innen oder wissenschaftliche Mitarbeitende mit innovativem Gründungsvorhaben
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung/Businessplan
- Unterlagencheckliste (ego.-START)
- KMU-Erklärung
- De-minimis-Erklärung
- Vollmacht IB-Kundenportal
- Nachweis der Eignung des Beratenden
Bewertungskriterien
- Qualität des Beratungsplans
- Fachliche Eignung der Berater:innen
- Qualität des Businessplans
- Innovationsgrad des Gründungsvorhabens
- Realisierbarkeit des Konzepts
- Kompetenzen des Gründerteams
Beschreibung
Mit ego.-START stellt das Land Sachsen-Anhalt Existenzgründer:innen und Unternehmensnachfolger:innen in der Region eine passgenaue Zuschussförderung bereit. Das Programm finanziert Coachingleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen ebenso wie ein personengebundenes Gründerstipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts. Zielgruppe sind innovative, technologie- und wissensbasierte Gründungsvorhaben sowie Nachfolgeregelungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus werden individuelle Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt und eine zukunftsgerichtete Unternehmensfinanzierung ermöglicht. Anträge können jederzeit elektronisch über das IB-Kundenportal eingereicht werden, wodurch eine flexible Förderplanung bei laufender Antragstellung gewährleistet ist.
Voraussetzungen für eine Förderung umfassen eine wirtschaftlich selbstständige, hauptberufliche Gründung oder Übernahme in Sachsen-Anhalt, einen durch eine fachkundige Stelle bestätigten Businessplan sowie den Abschluss eines Vertrages mit qualifizierten Berater:innen vor Projektstart. Pro Coaching-Tagewerk von acht Stunden werden pauschal 540 € (maximal zehn Tagewerke) bewilligt, ein Gründerstipendium in Höhe von 2.000 € im Monat kann bis zu 18 Monate beantragt werden. Die Projektdauer ist auf insgesamt 18 Monate begrenzt. Maßgeblich für die Auswahl sind Kriterien wie die Qualität des Beratungsplans, der Innovationsgrad des Vorhabens und die fachlichen Kompetenzen des Gründerteams. Geforderte Nachweise – unter anderem umfassende Projektbeschreibung, KMU- und De-minimis-Erklärung sowie Bestätigungen zur Beratenden-Eignung – werden bei der Antragstellung über das IB-Kundenportal hochgeladen. Durch die Kombination von Coaching und Stipendium erhalten Teilnehmende eine umfassende Begleitung von der Planung bis zur Festigung der neuen Existenz.
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