Förderung von Unterstützungsmaßnahmen und Wohnformen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter
Seniorengerechte Strukturen in Kommunen, flexible Assistenzleistungen und ambulante Wohnformen unterstützen ein selbstbestimmtes Leben im Alter in Bayern. Anträge sind jederzeit nach vorheriger Beratung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Zuwendung ist die Umsetzung zeitgemäßer Maßnahmen, die älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause oder wie zu Hause im Alter in Bayern ermöglichen – etwa durch Quartierskonzepte, Nachbarschaftshilfen, Wohnberatungsstellen, gemeinschaftsorientierte Wohnformen oder sonstige innovative Modellprojekte.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben für fachliche Begleitung und Koordination (bis 0,5 Stelle)
- Angemessene Sachausgaben für externe Beratungsleistungen
- Angemessene Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
- Ausstattungsgegenstände für Gemeinschaftsräume (bei Wohnformen und Modellprojekten)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes SeLA-Antragsformular
- Abgestimmtes Konzept mit der Koordinationsstelle "Wohnen im Alter"
- Kosten- und Finanzierungsplan für das Vorhaben
- Befürwortung oder Kooperationsvertrag mit der örtlichen Kommune
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- SeLA-Antragsformular mit allen Anlagen
- Abgestimmtes Konzept (Maßbeschreibung)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Befürwortung/Kooperationsvertrag mit Kommune
- Vereinssatzung oder Gesellschaftsvertrag und Registerauszug (falls nicht Kommune)
- Freistellungsbescheid (bei steuerbegünstigten Zwecke)
Bewertungskriterien
- Qualität und Innovationsgehalt des Konzepts
- Bürgerschaftliches Engagement
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
Beschreibung
Die Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter“ (SeLA) des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen in Bayern bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen für seniorengerechte Strukturen vor Ort. Gefördert werden Quartierskonzepte, nachbarschaftlich getragene Hilfsangebote, Wohnberatungsstellen, gemeinschaftsorientierte Wohnformen und weitere Modellprojekte, die älteren Menschen mit Unterstützungsbedarf ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause oder in einem häuslichen Umfeld ermöglichen. Die Förderung erstreckt sich auf fachliche Begleitung, Koordination, externe Beratungsleistungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie – bei Wohnprojekten – Ausstattung von Gemeinschaftsräumen. Projekte können je nach Maßnahmenart über bis zu 48 Monate (Quartierskonzepte) beziehungsweise 24 Monate (andere Maßnahmen) gefördert werden.
Die Fördersumme beträgt bis zu 80.000 € für Quartierskonzepte, 10.000 € für Nachbarschaftshilfen und jeweils bis zu 40.000 € für Wohnberatungsstellen, gemeinschaftsorientierte Wohnformen und sonstige innovative Vorhaben. Antragstellende reichen ein abgestimmtes Konzept mit Nachweis der kommunalen Kooperation, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene SeLA-Antragsformular ein. Voraussetzung ist eine vorherige Beratung bei der Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“. Zuwendungsvoraussetzungen und Bewertungskriterien – darunter Innovationsgehalt, Nachhaltigkeit und bürgerschaftliches Engagement – sind in der Förderrichtlinie geregelt. Anträge können jederzeit nach erfolgter Beratung gestellt werden; Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sind nachzuweisen.
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