Förderung von Verkehrs- und Mobilitätsprojekten
Ganzheitliche Förderinitiative zur Unterstützung von Verkehrs- und Mobilitätsprojekten in Kärnten. Maßnahmen von bewusstseinsbildenden Initiativen über Verkehrssicherheitsprojekte bis hin zu investiven Vorhaben können eingereicht werden. Anträge werden ab 01.01.2026 fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Volumens entgegengenommen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung verfolgt einen modularen und interdisziplinären Ansatz zur Mobilität und berücksichtigt die gesamte Bandbreite möglicher Maßnahmen – von bewusstseinsbildenden Initiativen über Maßnahmen zur Verkehrssicherheit bis hin zu konkreten Leistungsangeboten und investiven Projekten. Ziel ist es, die Kooperation aller relevanten Akteure zu stärken und die lebenslange Mobilitätsweiterbildung im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftliches Ansuchen
- Darstellung und Begründung des Förderprojekts
- Einreichung von Kostennachweisen zur Auszahlung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung und Begründung
- Kostennachweise
Beschreibung
Die ganzheitliche Förderinitiative für Verkehrs- und Mobilitätsprojekte in Kärnten unterstützt private wie öffentliche Träger:innen, Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Interessenverbände bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen. Gefördert werden sowohl bewusstseinsbildende Kampagnen und Verkehrssicherheitsprojekte als auch investive Vorhaben im Bereich Infrastruktur, Digitalisierung und Smart Cities. Mit einem interdisziplinären Ansatz werden alle relevanten Themenfelder von regionaler Entwicklung über Landwirtschaft bis hin zu zeitgemäßer Städtebauplanung abgedeckt. Ziel ist es, die Zusammenarbeit aller Akteur:innen zu stärken und das Bewusstsein für lebenslange Mobilitätskompetenz nachhaltig im öffentlichen Raum zu verankern.
Ab dem 1. Januar 2026 können Anträge fortlaufend bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Fördervolumens eingereicht werden. Als Zuschuss konzipiert, erfordert die Antragstellung ein schriftliches Ansuchen mit detaillierter Projektbeschreibung und überzeugender Begründung. Für die Auszahlung ist die Einreichung von Kostennachweisen notwendig. Die modulare Förderstruktur erlaubt die individuelle Anpassung an unterschiedlichste Vorhaben – von Pilotprojekten bis zu umfassenden Investitionsmaßnahmen. Durch die kapitalstarke Unterstützung werden innovative Leistungsangebote realisiert und langanhaltende Synergien zwischen Kommunen, Wirtschaftspartner:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen geschaffen.
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