Förderung von Volksbildungseinrichtungen
Förderung von Investitionen und laufendem Aufwand gesetzlich anerkannter Erwachsenenbildungseinrichtungen und öffentlicher Bibliotheken in Oberösterreich. Anträge für Bibliotheken bis 30.09. eines Jahres, für Erwachsenenbildungseinrichtungen laufend einreichbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen und laufendem Aufwand gesetzlich anerkannter Erwachsenenbildungseinrichtungen und öffentlichen Bibliotheken in Oberösterreich.
Förderfähige Ausgaben
- Ergänzung und Erneuerung des Bibliotheksbestands
- EDV-Hardware
- EDV-Software
- Einrichtung der Bibliothek
- Veranstaltungen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für Infrastruktur (Telefon, Internet, Strom, Heizung, Reinigung)
- Personalkosten
- Mitgliedsbeiträge
- Büromaterial
- Raumausstattung
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Oberösterreich
- Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet
- Kontinuierliche pädagogisch-planmäßige Bildungsarbeit im Bereich Erwachsenenbildung
- Abgabe der Jahresmeldung an den Büchereiverband Österreichs (BVÖ)
- Wochenöffnungszeit von mindestens vier Stunden verteilt auf mindestens zwei Tage
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchen und Förderungserklärung (Erwachsenenbildungseinrichtungen)
- Online-Formular (Bibliotheken)
Bewertungskriterien
- Qualitätssiegel/Qualitätsbestätigung
- Medienumschlagszahl
- Teilnahme an Digitaler Bibliothek OÖ (media2go)
- Wochenöffnungszeiten
- Weiterbildung des Personals
- Erneuerungsquote
Beschreibung
Die Förderung von Volksbildungseinrichtungen in Oberösterreich unterstützt juristische Personen mit Sitz in der Region, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind und kontinuierliche, pädagogisch-planmäßige Bildungsarbeit im Bereich der Erwachsenenbildung leisten oder als öffentliche Bibliothek agieren. Gefördert werden sowohl Investitionen als auch laufender Aufwand gesetzlich anerkannter Einrichtungen. Träger:innen können öffentliche Institutionen, gemeinnützige Vereine, Interessenverbände und Genossenschaften sein. Mit einer Förderquote von 40 % bis 70 % sollen innovative Projekte, Medienbestände und technische Ausstattungen aus- und aufgebaut werden. Das Programm zielt darauf ab, die Qualität und Vielfalt des Bildungs- und Kulturangebots zu erhöhen sowie Begegnungs- und Lernräume zu schaffen, die Wissensvermittlung und gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
Förderfähige Ausgaben umfassen u. a. die Ergänzung und Erneuerung des Bibliotheksbestands, EDV-Hardware und -Software, Möblierung, Veranstaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie laufende Aufwendungen in Erwachsenenbildungseinrichtungen. Nicht berücksichtigt werden Infrastrukturkosten (Telefon, Internet, Strom, Heizung, Reinigung), Personalkosten, Mitgliedsbeiträge, Büromaterial, Raumausstattung, Repräsentationsausgaben und Ausgaben aus vorangegangenen Kalenderjahren. Voraussetzung ist ein Mindestmaß an Öffnungszeiten (vier Stunden auf mindestens zwei Tage verteilt), die Abgabe der Jahresmeldung an den Büchereiverband Österreichs, mindestens eine Fachkraft in bibliothekarischer Ausbildung bzw. Fachausbildung sowie ein Verwendungsnachweis der Vorjahresförderung. Anträge für öffentliche Bibliotheken sind jeweils bis 30. September des Kalenderjahres einzureichen, während Erwachsenenbildungseinrichtungen fortlaufend Ansuchen stellen können. Dieses transparente und inklusive Förderangebot leistet einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Stärkung kultureller und bildungsbezogener Infrastruktur in Oberösterreich.
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