Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung
Zuschuss für kommunale Abwasseranlagen in Thüringen, u.a. Kläranlagen, Kanäle und Pumpwerke. Anmeldung bis 15.06. beim TLUBN, Antrag bis 31.12. bei der TAB.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Thüringen unterstützt die Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung.
Förderfähige Ausgaben
- Bauleistungen gemäß § 1 VOB/A
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 50.000 €
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts als Träger der Abwasserentsorgungsaufgaben
- Erhebliches Landesinteresse am Vorhaben
- Vorhaben muss Bestandteil des jährlichen Förderprogramms sein und eine fachtechnisch geprüfte Genehmigungsplanung vorliegen
- Maßnahmen dienen wasserwirtschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen; Ausschluss von Außengebieten, Wochenendgebieten, Freizeiteinrichtungen sowie Erschließung/Erweiterung von Gewerbe- und Wohnbaugebieten; Voraussetzung ist eine geprüfte abwassertechnische Gesamtkonzeption
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm
- fachtechnisch geprüfte Genehmigungsplanung
- Förderantrag bei der Thüringer Aufbaubank
- geprüfte abwassertechnische Gesamtkonzeption
Bewertungskriterien
- Landesinteresse
- wasserwirtschaftliche und ökologische Zielsetzungen
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- fachtechnische Genehmigungsplanung
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert kommunale Maßnahmen zur Abwasserentsorgung mit einem attraktiven Zuschuss in Höhe von 40 % bis 70 % der zuwendungsfähigen Bauleistungen gemäß § 1 VOB/A. Antragsberechtigt sind Körperschaften und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts – etwa Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie Wasser- oder Bodenverbände –, die Aufgaben der Abwasserentsorgung wahrnehmen. Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung sowie Nachrüstung von Kläranlagen, Misch- und Trennwasserkanälen, Pumpwerken und Verbindungssammlern ebenso wie Anlagen zur Trinkwasserbehandlung, Regenrückhaltung und ökologischen Gewässerpflege. Eine fachtechnisch geprüfte Genehmigungsplanung und eine abwassertechnische Gesamtkonzeption bilden die Basis jeder Antragstellung. Die frühzeitige Anmeldung bis zum 15. Juni beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) stellt sicher, dass das Vorhaben ins jährliche Förderprogramm aufgenommen wird.
Weitere Voraussetzungen sind ein nachweisbares Landesinteresse, ökologische Zielsetzungen, Wirtschaftlichkeit sowie die Einhaltung besonderer Ausschlusskriterien (z. B. keine Förderung von Wochenendgebieten oder reinen Erschließungsprojekten von Wohnbaugebieten). Vorhaben mit einem Investitionsvolumen unter 50.000 € sind von der Förderung ausgeschlossen. Der vollständige Förderantrag ist bis zum 31. Dezember bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) einzureichen. Die TAB übernimmt die fachkundige Prüfung aller Unterlagen und begleitet den Vergabeprozess. Interessierte Institutionen erhalten umfangreiche Informationen zu den Bewertungskriterien Landesinteresse, wasserwirtschaftliche Zielsetzungen und wirtschaftliche Effizienz direkt bei der TAB sowie im jährlichen Förderprogramm des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz.