Förderung von Vorhaben zur Entwicklung einer Gemeinde
Gemeinden sowie juristische und natürliche Personen erhalten Förderungen aus Landesmitteln zur Sicherstellung der Entwicklung der Gemeinden und Förderung volkswirtschaftlicher Interessen. Antragsstellung ab 21.01.2025 bis auf Weiteres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gemeinden sowie auch juristischen und natürlichen Personen werden auf Grund von Förderungsverträgen bzw. Regierungsbeschlüssen Förderungen aus Landesmitteln zur Sicherstellung der Entwicklung der Gemeinden und zur Förderung volkswirtschaftlicher Interessen gewährt.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung mit Darstellung des Projektes
Beschreibung
Die Landesförderung zur Entwicklung von Gemeinden in der Steiermark unterstützt öffentliche Einrichtungen sowie private Antragsteller:innen dabei, nachhaltige Projekte in den Bereichen Regionalförderung, Infrastruktur, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Städtebau umzusetzen. Aus Landesmitteln werden in Form von direkten Zuschüssen Vorhaben gefördert, die einen spürbaren Mehrwert für die kommunale Entwicklung und die Stärkung volkswirtschaftlicher Interessen leisten. Diese Förderung richtet sich gleichermaßen an steirische Gemeinden wie an juristische und natürliche Personen, die durch innovative Konzepte und gezielten Einsatz regionaler Ressourcen die Lebensqualität in ländlichen Räumen verbessern möchten. Die kontinuierlich geöffneten Fördermöglichkeiten bieten Entscheidungsträger:innen und Projektverantwortlichen Planungssicherheit für langfristige Entwicklungsstrategien.
Für eine erfolgreiche Antragstellung ist eine detaillierte Projektdarstellung erforderlich, die den Beitrag zur Gemeindeentwicklung sowie die erwarteten volkswirtschaftlichen Effekte veranschaulicht. Ab dem 21. Januar 2025 können Interessierte einen Antrag einreichen, um eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zu erhalten. Die Bewilligung erfolgt auf Basis von Förderungsverträgen oder Regierungsbeschlüssen, wobei die Einhaltung der landesrechtlichen Rahmenrichtlinie gewährleistet sein muss. Die Landesregierung Steiermark prüft die eingereichten Konzepte auf Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und regionalen Nutzen. Dank des unbefristeten Anmeldefensters stehen Kommunalvertreter:innen, Vereinen und Einzelpersonen alle Wege offen, um Projekte voranzutreiben, die zu einer zukunftsfähigen und lebenswerten Steiermark beitragen.
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