Förderung von Vorhaben zur Entwicklung einer Gemeinde - Landesförderungen - 1. LHStv.
Landesförderung der Steiermark für Gemeinden sowie juristische und natürliche Personen zur Sicherstellung der kommunalen Entwicklung und Förderung volkswirtschaftlicher Interessen. Gültig seit 01.01.2019, unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherstellung der Entwicklung der Gemeinden sowie Förderung volkswirtschaftlicher Interessen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung mit Darstellung des Projektes
- Vorlage Projektplan mit Steiermarkbezug
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung (Darstellung des Projektes)
- Projektplan mit Steiermarkbezug
Beschreibung
Die Landesförderung der Steiermark unterstützt seit dem 1. Jänner 2019 Projekte zur nachhaltigen Entwicklung von Gemeinden und zur Stärkung volkswirtschaftlicher Interessen. Als Dauereinrichtung ohne zeitliche Begrenzung richtet sich das Programm an öffentliche Einrichtungen sowie an natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Projektbezug in der Steiermark. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Regionalförderung, Infrastruktur, Städtebau und Stadterneuerung sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Durch nicht rückzahlbare Zuschüsse werden Maßnahmen finanziell abgesichert, die wichtige Impulse für den ländlichen Raum, die kommunale Infrastruktur und die lokale Wirtschaft setzen. Die Kontinuität des Förderangebots ermöglicht eine langfristige Planung und Umsetzung regional bedeutsamer Projekte.
Eine Antragstellung ist laufend möglich und erfordert die Einreichung einer aussagekräftigen Projektbeschreibung sowie eines detaillierten Projektplans mit Bezug zur Steiermark. Das Auswahlverfahren bewertet insbesondere das Potenzial zur Stärkung der kommunalen Entwicklung und die volkswirtschaftliche Tragweite. Förderwerbende profitieren von der engen Abstimmung mit der Abteilung 7 “Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau” der Steiermärkischen Landesregierung. Durch die Gewährung eines Zuschusses werden innovative Vorhaben nachhaltig realisiert und tragen maßgeblich zur Zukunftsfähigkeit der steirischen Gemeinden bei.
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