Zuschuss

Förderung von Vorhaben zur Entwicklung einer Gemeinde - Landesförderungen - 1. LHStv.

Landesförderung der Steiermark für Gemeinden sowie juristische und natürliche Personen zur Sicherstellung der kommunalen Entwicklung und Förderung volkswirtschaftlicher Interessen. Gültig seit 01.01.2019, unbegrenzt.

Regionalförderung Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2019
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark

Förderziel

Sicherstellung der Entwicklung der Gemeinden sowie Förderung volkswirtschaftlicher Interessen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung mit Darstellung des Projektes
  • Vorlage Projektplan mit Steiermarkbezug

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung (Darstellung des Projektes)
  2. Projektplan mit Steiermarkbezug

Beschreibung

Die Landesförderung der Steiermark unterstützt seit dem 1. Jänner 2019 Projekte zur nachhaltigen Entwicklung von Gemeinden und zur Stärkung volkswirtschaftlicher Interessen. Als Dauereinrichtung ohne zeitliche Begrenzung richtet sich das Programm an öffentliche Einrichtungen sowie an natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Projektbezug in der Steiermark. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Regionalförderung, Infrastruktur, Städtebau und Stadterneuerung sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Durch nicht rückzahlbare Zuschüsse werden Maßnahmen finanziell abgesichert, die wichtige Impulse für den ländlichen Raum, die kommunale Infrastruktur und die lokale Wirtschaft setzen. Die Kontinuität des Förderangebots ermöglicht eine langfristige Planung und Umsetzung regional bedeutsamer Projekte.

Eine Antragstellung ist laufend möglich und erfordert die Einreichung einer aussagekräftigen Projektbeschreibung sowie eines detaillierten Projektplans mit Bezug zur Steiermark. Das Auswahlverfahren bewertet insbesondere das Potenzial zur Stärkung der kommunalen Entwicklung und die volkswirtschaftliche Tragweite. Förderwerbende profitieren von der engen Abstimmung mit der Abteilung 7 “Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau” der Steiermärkischen Landesregierung. Durch die Gewährung eines Zuschusses werden innovative Vorhaben nachhaltig realisiert und tragen maßgeblich zur Zukunftsfähigkeit der steirischen Gemeinden bei.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.