Förderung von Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung (FörderRL Klimafolgenanpassung Wasserwirtschaft)
Wenn Sie Vorhaben planen, die dem nachhaltigen Schutz des Wasserangebots und der Anpassung der Wasserbewirtschaftung an den Klimawandel dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Niedersachsen unterstützt mit diesem Förderprogramm Projekte, die auf einen zielgerichteten Umgang mit der Ressource Wasser im Hinblick auf den Klimawandel abzielen. Gefördert werden Grundlagenarbeiten wie Datenerhebung, Aufbereitung und Bewertung, die Erstellung von Konzepten, Machbarkeitsstudien und Planungen sowie Investitionen in wasserwirtschaftliche Infrastruktur, um die nachhaltige Bewirtschaftung und den Schutz des Wasserangebots sicherzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für Grundlagenarbeiten (z. B. Datenerhebung und -aufbereitung)
- Kosten für Konzeptentwicklung und Machbarkeitsstudien
- Investitionskosten in wasserwirtschaftliche Anlagen und Infrastruktur
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für Vorhaben außerhalb Niedersachsens
- Ausgaben bei Vorliegen einer rechtlichen Verpflichtung (z. B. Kompensationsmaßnahmen)
- Kosten für Maßnahmen, die bereits eine Förderung aus anderen Programmen erhalten haben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsteller müssen ihren Sitz oder Dienstsitz in Niedersachsen haben
- Das Vorhaben muss der nachhaltigen Wasserbewirtschaftung und Anpassung an den Klimawandel dienen
- Förderfähig sind Projekte in den Bereichen Grundlagenarbeit, Konzeptentwicklung oder Investitionen in wasserwirtschaftliche Maßnahmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Produktinformation
- Antragsformular
- Hinweisblatt "Einzureichende Unterlagen"
- Finanzierungsnachweis
- De-minimis-Erklärung
Bewertungskriterien
- Qualität des Gesamtkonzepts
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Wasserwirtschaftlicher Nutzen und Effektivität
- Effizientes Kosten-/Nutzenverhältnis
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
Beschreibung
Förderprogramm für innovative Wasserbewirtschaftung – Das niedersächsische Förderprogramm unterstützt Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und den klimafolgenorientierten Ausbau wasserwirtschaftlicher Infrastrukturen. Es richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Unternehmen, die nachhaltige Projekte im Bereich der Wasserversorgung und -nutzung umsetzen wollen. Durch die Bereitstellung nicht rückzahlbarer Zuschüsse zwischen 50 % und 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (bis zu 300.000 € für Grundlagenarbeiten und Konzeptentwicklungen sowie bis zu 500.000 € für Investitionen) werden innovative Ansätze gefördert, die den Herausforderungen des Klimawandels gerecht werden und den Schutz sowie die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen sicherstellen.
Die Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen: So werden Grundlagenarbeiten wie die Erhebung und Aufbereitung von Daten, die Entwicklung von Modellen bzw. Bewertungssystemen und die Erarbeitung von Verfahrensempfehlungen unterstützt. Ebenso findet die Erstellung sektorübergreifender Konzepte, Machbarkeitsstudien und Planungsansätze Eingang in die Förderung, die eine ganzheitliche Betrachtung der wasserwirtschaftlichen Situation ermöglichen. Darüber hinaus können Investitionen in Anlagen und Infrastruktureinrichtungen, welche die Umsetzung erarbeiteter Konzepte befördern, subsidiert werden. Ausschlaggebend ist hierbei, dass die Vorhaben den nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser fördern und der Anpassung an klimatische Veränderungen dienen. Wichtig ist auch, dass der Antragstellungs- und Dienstsitz im Land Niedersachsen liegt, um eine möglichst zielgerichtete regionale Entwicklung zu unterstützen.
Die Antragstellung erfolgt postalisch bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vor den festgesetzten Stichtagen (31.07.2025 bzw. 31.07.2026). Neben dem Antragsformular sind Unterlagen wie die Produktinformation, ein Hinweisblatt zu einzureichenden Dokumenten, Finanzierungsnachweise und – soweit erforderlich – die De-minimis-Erklärung einzureichen. Die geförderten Projekte werden anhand der Qualität des Gesamtkonzepts, des Innovationsgehalts, des wasserwirtschaftlichen Nutzens sowie der Wirtschaftlichkeit ausgewählt. Mit dieser Fördermaßnahme wird ein bedeutender Beitrag zur Sicherung und zum Ausbau der Wasserversorgung sowie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Niedersachsen geleistet, wodurch langfristig eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung gewährleistet werden kann.
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