Zuschuss

Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen)

Zuschuss für Maßnahmen im Wald in Sachsen-Anhalt zum Erhalt, Schutz und zur Verbesserung natürlicher Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen. Anträge sind jährlich bis zum 31.01. möglich.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Fördersumme: mindestens 500 € pro Antrag

Förderziel

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung von Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert. Gefördert werden u. a. der lebenslange Nutzungsverzicht von Biotopbäumen, das Belassen von Totholz, die Erhaltung von Altholzbeständen, Pflege in Waldlebensräumen sowie weitere biotopverbessernde Maßnahmen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Besitz oder Nutzungsberechtigung an forstwirtschaftlich genutzten Flächen in Sachsen-Anhalt, ausgewiesen als Natura-2000-Gebiet oder mit hohem Naturschutzwert
  • Nachweis der Nutzungsberechtigung bzw. Mitgliedschaft im antragstellenden forstwirtschaftlichen Zusammenschluss
  • Vorlage eines Waldbewirtschaftungsplans, Forsteinrichtungswerks oder Gutachtens bei Forstbetrieben ab 30 Hektar
  • Keine Ausgleichs– oder Ersatzmaßnahme nach Naturschutz- oder Waldgesetz und kein rechtlich verpflichtendes Vorhaben
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten oder Insolvenz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular über das ELER-Portal ELAISA
  2. Nachweis der Nutzungsberechtigung an der Fläche oder Mitgliedschaft im Zusammenschluss
  3. Waldbewirtschaftungsplan/Forsteinrichtungswerk bzw. Gutachten bei >30 ha
  4. Kartieranleitung Lebensraumtypen

Beschreibung

Förderschwerpunkt und Zielsetzung
Dieses Programm des Landes Sachsen-Anhalt gewährt finanzielle Zuschüsse für Waldumwelt- und Klimadienstleistungen zur Erhaltung und Optimierung naturnaher Waldhabitaträume. Gefördert werden unter anderem der lebenslange Nutzungsverzicht auf Biotopbäume, das Belassen von Totholz bis zu dessen vollständigem Zerfall, der Erhalt von Altholzbeständen durch Verzicht auf Nutzungsmaßnahmen sowie weitere biotopverbessernde Pflegemaßnahmen in Waldlebensräumen. Die Förderung orientiert sich an den Themenfeldern Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt-/Naturschutz sowie Energieeffizienz & Klimaschutz und setzt einen Mindestzuschuss von 500 € pro Antrag voraus. Anträge können jährlich bis zum 31. Januar eingereicht werden und tragen dazu bei, Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten nachhaltig zu sichern und aufzuwerten.

Antragsberechtigung und Fördervoraussetzungen
Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gemäß Bundeswaldgesetz, sofern Waldflächen in Sachsen-Anhalt genutzt werden, die als Natura-2000-Gebiete ausgewiesen oder von hohem Naturschutzwert sind. Vorausgesetzt wird der Nachweis von Besitz- oder Nutzungsrechten beziehungsweise einer Mitgliedschaft im antragstellenden Zusammenschluss. Forstbetriebe ab 30 ha müssen einen aktuellen Waldbewirtschaftungsplan, ein Forsteinrichtungswerk oder ein Gutachten vorlegen. Maßnahmen dürfen keine bereits rechtlich verpflichtenden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen darstellen. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Für die Antragstellung sind über das Elektronische Agrarantragsportal (ELAISA) einzureichen: das ausgefüllte Antragsformular, Nachweise zur Flächennutzung oder Zusammenschlussmitgliedschaft, gegebenenfalls Planungsunterlagen und die Kartieranleitung Lebensraumtypen. Die Förderung startet mit Bewilligung vor Beginn der Maßnahmen.

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