Förderung von Wasserkraftanlagen
Förderung der Errichtung und Erweiterung von Wasserkraftanlagen bis 1 000 kW elektrischer Leistung in Nordrhein-Westfalen. Antragstellung derzeit ausgesetzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Anlagen, Techniken und Maßnahmen zur klimafreundlichen Energieerzeugung aus Wasserkraft als Beitrag zur Transformation hin zu einem klimaneutralen Energiesystem in Nordrhein-Westfalen.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung fabrikneuer Wasserkraftanlagen
- Erweiterung bestehender Wasserkraftanlagen
- Planung und Wirtschaftlichkeitsprüfung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz bzw. Projektstandort in Nordrhein-Westfalen
- Errichtung oder Erweiterung einer netzgekoppelten Wasserkraftanlage bis maximal 1 000 kW elektrischer Leistung
- Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsprüfung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unternehmererklärung
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Kämmerererklärung
Beschreibung
Das Förderprogramm zur Errichtung und Erweiterung von Wasserkraftanlagen des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen, Landkreise, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Bildungsträger sowie Verbände und Vereine bei Projekten zur klimafreundlichen Stromerzeugung aus Wasserkraft. Gefördert werden netzgekoppelte Neuanlagen oder Erweiterungen bestehender Wasserkraftwerke mit einer elektrischen Leistung von bis zu 1 000 kW. Ziel ist ein wesentlicher Beitrag zur Energiewende und zur Transformation hin zu einem klimaneutralen Energiesystem in Nordrhein-Westfalen. Das Programm ist Bestandteil der Förderrichtlinie „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Aktuell ruht die Antragsstellung, eine Wiederaufnahme wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Antragsberechtigt sind neben Kommunen und Kreisen auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Schulen, Weiterbildungseinrichtungen sowie gemeinnützige Verbände und Vereine mit Sitz oder Projektstandort in Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung sind die Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie die Nachweise über den Standort und die technische Auslegung der Anlage. Förderfähig sind Ausgaben für Planung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Errichtung fabrikneuer Wasserkraftanlagen und Ausbau bestehender Systeme. Für die Antragstellung sind eine Unternehmererklärung, die Erklärung zum Unternehmensstatus und – bei öffentlichen Antragstellenden – eine Kämmerer:innen-Erklärung einzureichen. Sobald die Ausschreibungsphase wieder geöffnet ist, können interessierte Antragsteller:innen über das Programmportal ihren Antrag einreichen und gemeinsam mit Expert:innen die Potenziale der Wasserkraft in NRW heben.
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