Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt kommunalen öffentlichen Einrichtungen Zuschüsse für den Bau von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen sowie für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zugehörige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Förderquote liegt je nach Maßnahme bei bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des Ausbaus und der Modernisierung kommunaler Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen, Energieeffizienzsteigerung in der öffentlichen Wasserwirtschaft, Wasserbauten an Gewässern zweiter Ordnung sowie Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in diesem Bereich.
Förderfähige Ausgaben
- Bau kommunaler Wasserversorgungsanlagen
- Bau von Abwasseranlagen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen
- Wasserbauten an Gewässern zweiter Ordnung
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen gewerblicher Unternehmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zuwendungsfähige Ausgaben für Maßnahmen an Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz müssen mehr als EUR 50.000 betragen
- Zuwendungsfähige Ausgaben für Wasserbauten an Gewässern zweiter Ordnung müssen mehr als EUR 25.000 betragen
- Maßnahmen gewerblicher Unternehmen sind ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zuwendungsantrag RZWas 2016
- Wasserversorgungsanlagen RZWas 2016
- Abwasseranlagen RZWas 2016
- Anlage 8 der REWas 1992
- Entwurf gemäß REWas 1992 einschließlich Erläuterungsbericht
Beschreibung
Das Förderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt kommunale Körperschaften, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie öffentliche Anstalten bei der Planung und Realisierung wasserwirtschaftlicher Vorhaben. Im Mittelpunkt stehen der Neubau und die Modernisierung kommunaler Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen, Wasserstraßenbaumaßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Optimierung der Wasserwirtschaft. Darüber hinaus fördert das Programm Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Trink- und Abwasseranlagen. Ziel ist es, die Servicequalität und Versorgungssicherheit zu erhöhen, die Gebührenbelastung der Bevölkerung zu senken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und richtet sich ausschließlich an öffentliche Einrichtungen in Sachsen-Anhalt.
Die förderfähigen Ausgaben müssen je Investitionsvorhaben mindestens EUR 50.000 (für Wasserbauten an Gewässern zweiter Ordnung EUR 25.000) betragen. Die maximale Förderquote liegt je nach Maßnahme bei bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ausgenommen sind Investitionen gewerblicher Unternehmen. Der zweistufige Antragsprozess beginnt mit einer Projektvoranmeldung beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt; nach positiver Stellungnahme durch das zuständige Ministerium kann der formgebundene Antrag eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen umfassen den Zuwendungsantrag (RZWas 2016), die spezifischen Anlagen für Wasserversorgungs- und Abwasserprojekte sowie den Entwurf gemäß REWas 1992 inklusive Erläuterungsbericht. Laufende Einreichungsmöglichkeiten ermöglichen eine flexible Projektplanung und termingerechte Umsetzung angesichts aktueller Anforderungen im Umwelt- und Klimaschutz. Interessierte öffentliche Träger in Sachsen-Anhalt können kontinuierlich Mittel abrufen, um nachhaltige wasserwirtschaftliche Lösungen voranzutreiben.
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