Förderung von Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren und einer Koordinationsstelle
Förderung der Einrichtung und Koordination von Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren in Bayern zur Qualifizierungsberatung. Anträge sind jederzeit möglich, jeweilige Frist bis 1. Oktober des Vorjahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der WBI-Förderrichtlinie werden die Rahmenbedingungen für Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren sowie einer landesweiten Koordinationsstelle für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 festgelegt. Ziel ist es, Unternehmen und Beschäftigte in allen bayerischen Regierungsbezirken bei der Auswahl und Aufnahme von Weiterbildungsmaßnahmen zu beraten und zu begleiten.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Bayern
- Antragstellung bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres vor Beginn der beantragten Laufzeit
- Bereitstellung einer Koordinationsstelle und Tätigkeitsnachweis als Weiterbildungsinitiatorin bzw. -initiator
Beschreibung
Die WBI-Förderrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt Bildungseinrichtungen, gemeinnützige und öffentliche Organisationen in Bayern bei der Einrichtung und Koordination von Weiterbildungsinitiator:innen zur Qualifizierungsberatung. Für den Förderzeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 stehen als Zuschuss Mittel bereit, um in allen sieben Regierungsbezirken kompetente Ansprechpartner:innen für Aus- und Weiterbildung, Beratung und Unternehmensfinanzierung zu etablieren. Die Laufzeit der geförderten Projekte beträgt 36 Monate. Die Initiator:innen beraten Unternehmen und Beschäftigte kostenfrei bei der Auswahl und Aufnahme passgenauer Weiterbildungsmaßnahmen. Anträge können fortlaufend gestellt werden, müssen jedoch jeweils bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres vor dem gewünschten Projektstart eingereicht werden.
Förderberechtigt sind Träger mit Sitz in Bayern, die eine landesweite Koordinationsstelle einrichten und ihre Tätigkeit als Weiterbildungsinitiator:in durch entsprechende Nachweise dokumentieren. Ziel ist es, die Weiterbildungsbereitschaft in allen bayerischen Regionen nachhaltig zu steigern und Betriebe wie Mitarbeitende bei der beruflichen Qualifizierung zu begleiten. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ohne Rechtsanspruch. Unternehmen und Organisationen profitieren von einer flächendeckenden Beratung, die die Fachkräfteentwicklung und den digitalen, demografischen sowie dekarbonisierenden Wandel wirkungsvoll unterstützt und den Weg zu zukunftsweisenden Qualifizierungsangeboten ebnet.
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