Zuschuss

Förderung von Werbeaktivitäten in der Nahversorgung

Förderung von Marketingaktivitäten von Werbegemeinschaften zur Stärkung von Stadt- und Ortszentren in Vorarlberg. Anträge sind spätestens 3 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres einzubringen.

Unternehmensfinanzierung Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
26.08.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: 30% der nachgewiesenen Kosten, maximal € 16.500 pro Jahr; bei Kooperationen max. € 44.000
Förderquote: 30%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Das Land Vorarlberg unterstützt Vorhaben und Maßnahmen, die geeignet sind, die Attraktivität von Stadt- und Ortskernen als Standorte von Handels- und Dienstleistungsbetrieben zu erhöhen und zielt auf die nachhaltige Sicherung der Nahversorgung ab.

Förderfähige Ausgaben

  • Marketingaktivitäten von Werbegemeinschaften

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Werbegemeinschaften führen gemeinsame Werbeaktivitäten zur Stärkung von Ortszentren durch
  • Förderung für ein Ortszentrum nur einmal möglich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aufstellung über durchgeführte bzw. geplante Marketingaktivitäten
  2. Budget bzw. Rechnungsabschluss des Förderwerbers
  3. Nachweis der Unterstützung durch die Gemeinde

Beschreibung

Das Programm fördert Marketinginitiativen von Werbe- und Wirtschaftsgemeinschaften in Vorarlberg mit dem Ziel, Stadt- und Ortszentren als attraktive Standorte für Handels- und Dienstleistungsbetriebe zu stärken und die Nahversorgung nachhaltig zu sichern. Als Zuschuss werden 30 % der nachgewiesenen Ausgaben für gemeinsame Werbeaktivitäten gewährt – bis zu maximal € 16.500 pro Jahr für einzelne Gemeinschaften und bis zu € 44.000 bei Kooperationen mehrerer Ortschaften. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, müssen jedoch spätestens drei Monate nach Ende des Kalenderjahres vorliegen. Die Projektlaufzeit ist auf 12 Monate ausgelegt, wobei KMU sowie Gründungsinitiativen und gemeinnützige Organisationen als Teilnehmende möglich sind. Eine einmalige Förderung je Ortszentrum stellt sicher, dass sämtliche Maßnahmen fair verteilt und effizient umgesetzt werden.

Für die Antragstellung sind eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten oder geplanten Marketingaktivitäten, ein Budget- bzw. Rechnungsabschluss der Förderwerber:innen sowie ein Nachweis der Unterstützung durch die zuständige Gemeinde vorzulegen. Nach Prüfung der Endabrechnung erfolgt die Auszahlung unter der Bedingung, dass die Standortgemeinde mindestens 30 % der Landesförderung in die Maßnahmen einbringt. Das Programm unterstützt damit gezielt regionale Wirtschaftskreisläufe und fördert die Zusammenarbeit von Expert:innen aus Wirtschaft, Kommunalverwaltung und Marketing, um innovative Konzepte zur Belebung von Ortskernen zu realisieren und zukunftsfähige Impulse für die lokale Nahversorgung zu setzen.

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