Zuschuss

Förderung von Wiener Bildungsgrätzln

Förderung zur Unterstützung der institutionen-übergreifenden Zusammenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und kleiner Projekte in Wiener Bildungsgrätzln. Gültig ab 01.02.2022 bis Ausschöpfung des Volumens.

Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.02.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: bis zu EUR 4.000 pro Kalenderjahr
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel ist es, die laufende Zusammen- und Öffentlichkeitsarbeit sowie gemeinsame Aktivitäten und Kleinprojekte in den Wiener Bildungsgrätzln zu unterstützen. Das vernetzte Arbeiten soll die Wirkung der Bildungsarbeit erhöhen und positiv auf das Zusammenleben in den Stadtteilen wirken.

Förderfähige Ausgaben

  • Personenübergreifende Zusammen- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Aktivitäten und Veranstaltungen
  • Kleinprojekte im Rahmen des Bildungsgrätzls

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungen für einzelne Institutionen, die nicht dem Zweck des Bildungsgrätzls dienen
  • laufende Tätigkeiten einzelner Einrichtungen außerhalb des Bildungsgrätzl-Zwecks

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Akkreditierung im Wiener Bildungsgrätzl und Nominierung durch Projektleitung Bildungsgrätzl
  • Sitz in Wien und Gemeinnützigkeit nach Vorgaben (Vereinsstatuten, Gesellschaftsvertrag o. Ä.)
  • Vorhaben im Einklang mit dem genehmigten Bildungsgrätzl-Konzept und den 7 Grundprinzipien
  • Mindestens zwei Einrichtungen des Bildungsgrätzls müssen gemeinsam das Vorhaben umsetzen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antragsformular
  2. Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung (Formular der MA 13)
  3. Sachvorhaben/Sachbericht (Formular der MA 13)
  4. Unterschriebene Einverständniserklärung / ID Austria
  5. Vereinsstatuten/Gesellschaftsvertrag/Stiftungserklärung
  6. Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug
  7. Kopie amtlicher Lichtbildausweis der unterschreibenden Person

Bewertungskriterien

  • Einhaltung des genehmigten Bildungsgrätzl-Konzepts und der 7 Grundprinzipien
  • Vernetzung und institutionenübergreifende Zusammenarbeit
  • Wirksamkeit für die Bildungsarbeit vor Ort

Beschreibung

Die Förderung von Wiener Bildungsgrätzln richtet sich an gemeinnützige juristische Personen mit Sitz in Wien, die von einem akkreditierten Bildungsgrätzl nominiert wurden. Ziel ist die Stärkung der institutionen-übergreifenden Zusammenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Umsetzung kleiner Projekte innerhalb der Wiener Stadtteile. Einreichende Organisationen können einmal jährlich einen Zuschuss von bis zu EUR 4.000 beantragen, wobei die Projektdauer maximal zwölf Monate beträgt. Förderfähige Ausgaben umfassen die Vernetzung über mehrere Einrichtungen hinweg, gemeinsame Aktivitäten und Veranstaltungen sowie Kleinprojekte im Sinne des genehmigten Bildungsgrätzl-Konzepts und seiner sieben Grundprinzipien. Nicht gefördert werden Einzelanschaffungen, laufende Tätigkeiten außerhalb des Bildungsgrätzl-Zwecks und nicht zweckgebundene Personalausgaben.

Der Antrag ist jederzeit online über das Formular der MA 13 einzureichen und muss folgende Nachweise enthalten: eine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung, ein Sachvorhaben mit Ziel- und Maßnahmenplan, unterschriebene Einverständniserklärung (ID Austria) sowie Statuten, Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug und Lichtbildausweis der vertretungsbefugten Person. Voraussetzung ist die Akkreditierung im Wiener Bildungsgrätzl, die Nominierung durch die Projektleitung sowie die gemeinsame Umsetzung des Vorhabens durch mindestens zwei Einrichtungen. Die Prüfung erfolgt nach inhaltlichen, formalen und finanziellen Kriterien, insbesondere nach Wirksamkeit, Vernetzung und Einhaltung ethischer Grundprinzipien. Nach positiver Förderzusage wird die Auszahlung unbar auf das angegebene Konto überwiesen. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von drei Monaten nach Projektabschluss elektronisch einzureichen und anhand von Buchungsjournal, Belegen, Sachbericht und ID Austria-Unterzeichnung zu dokumentieren. Nicht verwendete Mittel sind binnen 14 Tagen zurückzuzahlen.

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