Zuschuss

Förderung von Wirtschaftsinitiativen mit regionalwirtschaftlicher Bedeutung

Mit dieser Förderungsaktion in Tirol wird die Finanzierung von Projekten, Initiativen und Maßnahmen mit regionalwirtschaftlicher Bedeutung erleichtert. Anträge können formlos vor Projektbeginn jederzeit eingereicht werden. Gültig seit 04.09.2013 ohne festes Enddatum.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
04.09.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol

Förderziel

Finanzierung von Projekten, Initiativen und Maßnahmen, die von regionalwirtschaftlicher Bedeutung sind und nicht über das Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol unterstützt werden können.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Formlose und schriftliche Antragseinreichung vor Projektbeginn
  • Festlegung der förderbaren Kosten erfolgt anhand des konkreten Vorhabenziels

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung inklusive Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie allfällige Einnahmen und Eigenleistungen
  2. Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen
  3. Erklärung über erhaltene De-minimis-Beihilfen der letzten zwei Jahre (falls erforderlich)

Beschreibung

Die Förderung von Wirtschaftsinitiativen mit regionalwirtschaftlicher Bedeutung unterstützt in Tirol ansässige Unternehmen, Genossenschaften, Vereine sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften bei der Umsetzung von Projekten, Initiativen und Maßnahmen, die nicht durch das reguläre Wirtschafts- bzw. Technologieförderungsprogramm abgedeckt sind. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss konzipiert, wird die Förderhöhe individuell an den eingereichten Projektrahmen angepasst. Die Einreichung erfolgt formlos vor Projektbeginn und kann jederzeit schriftlich erfolgen, wodurch eine kontinuierliche Antragstellung ohne feste Fristen gewährleistet ist. Seit ihrer Einführung im September 2013 trägt diese Maßnahme dazu bei, regionale Wertschöpfung zu stärken und Impulse für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu setzen.

Förderberechtigt sind Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände sowie weitere öffentlich-rechtliche Institutionen. Grundlage der Förderung bildet eine präzise Projektbeschreibung inklusive Kosten- und Finanzierungsübersicht, Angaben zu Eigenleistungen sowie Nachweise über beantragte oder bereits gewährte Förderungen. Sofern erforderlich, ist eine Erklärung über De-minimis-Beihilfen der vergangenen zwei Jahre beizubringen. Die Festlegung förderbarer Kosten orientiert sich am konkreten Vorhabensziel und erfolgt im Zuge der Antragsbearbeitung. Interessierte Wirtschaftseinheiten finden umfassende Informationen zur Antragstellung und den rechtlichen Rahmenbedingungen in den entsprechenden Förderrichtlinien des Landes Tirol.

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