Förderung von wirtschaftspolitisch relevanten Projekten
Förderung von Projekten und Aktivitäten, die einen qualitativen Beitrag zur Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030 leisten. Zuschüsse für Unternehmen und Institutionen mit Sitz bzw. Durchführung in der Steiermark. Laufend gültig.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützt Projekte oder Aktivitäten mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse, welche einen qualitativen Beitrag zur Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030 und den darin formulierten Kernstrategien leisten. Förderbar sind Projekte und Aktivitäten mit Sitz oder Betriebsstätte in der Steiermark sowie Maßnahmen, deren Durchführung zumindest in Teilbereichen in der Steiermark erfolgt.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Veranstaltungskosten
- Beratungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in der Steiermark
- Bezug zur Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030
- Durchführung des Projektes zumindest in Teilbereichen in der Steiermark
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- De-minimis-Erklärung
- Budgetplanung
- Projektbeschreibung
- Nachweis rechtlicher Bewilligungen
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030
- Innovationsgehalt
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Wirtschaftlicher Nutzen
- Umsetzungsplan
Beschreibung
Die „Förderung von wirtschaftspolitisch relevanten Projekten“ bietet Unternehmen, Start-ups, gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen in der Steiermark laufend nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Umsetzung innovativer Vorhaben. Zielsetzung ist die gezielte Unterstützung von Maßnahmen, die einen qualitativen Beitrag zur Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030 leisten – insbesondere in den Bereichen Innovations- und Forschungsvorhaben, Digitalisierung, internationale Geschäftsaktivitäten sowie regionale Entwicklungsprojekte. Förderfähig sind Personalkosten, Sach- und Reisekosten, Veranstaltungsausgaben sowie professionelle Beratungsleistungen. Projektträger:innen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Steiermark reichen Anträge jederzeit ein und müssen im Ansuchen neben einer präzisen Projektbeschreibung inklusive Budget- und Finanzierungsplan auch eine De-minimis-Erklärung vorlegen. Die Auswahl erfolgt nach zentralen Bewertungskriterien wie Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitsaspekten und wirtschaftlichem Nutzen. Ein detaillierter Umsetzungsplan belegt die Realisierbarkeit innerhalb festgelegter Fristen.
Nach positiver Entscheidung der Steiermärkischen Landesregierung wird ein schriftlicher Förderungsvertrag abgeschlossen, der sämtliche Pflichten zur Verwendungsnachweisführung definiert. Die Auszahlung erfolgt in vereinbarten Tranchen nach Einreichung von Originalbelegen oder elektronischen Rechnungen. Eine regelmäßige Kontrolle seitens der Abteilung 12 – Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung gewährleistet die effiziente Mittelverwendung. Bei Fördervolumina über 100 000 Euro prüft die Behörde auch die Gesamtgebarung der geförderten Einrichtung. Rückforderungs- und Zurückbehaltungsrechte werden vertraglich festgehalten, um die Einhaltung aller Auflagen sicherzustellen. Mit dieser Förderinitiative stärkt das Land Steiermark die Standortqualität, fördert Technologietransfer und internationale Vernetzung und schafft so nachhaltige Rahmenbedingungen für zukunftsweisendes Wachstum.
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