Förderung von Wohngebäuden im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
Förderung von Wohngebäuden im Drei-Liter-Haus-Standard inkl. Lüftungsanlagen in „Klimaschutzsiedlung NRW“, Neubau und Bestandsgebäude mit Festbeträgen pro Wohneinheit, Anträge bis 30.06.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Wohngebäuden im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen in Siedlungen, die als Klimaschutzsiedlung NRW ausgewiesen sind.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen
- Planungskosten
- Sachkosten
- Montage und Inbetriebnahme
Nicht förderfähige Ausgaben
- Betriebskosten
- Rechtsberatung
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohngebäude in als Klimaschutzsiedlung NRW ausgewiesener Siedlung
- Energetische Mindestanforderungen gemäß KlimaGebäude.NRW-Standard
- Nachweis durch Bauvorlageberechtigten auf Basis PHPP
- Vorlage von Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 und Lageplan
- Luftdichtheitsnachweis gemäß DIN EN ISO 9972:2018-12
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bauantragsunterlagen
- Lageplan
- Konzepte
- Belegliste
Bewertungskriterien
- Energetische Qualität des Gebäudes
- Klimaschutzwirkung
- Wirtschaftlichkeit
Beschreibung
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen aller Größenklassen, kommunale Gebietskörperschaften sowie gemeinnützige Organisationen, die in Siedlungen, die als „Klimaschutzsiedlung NRW“ ausgewiesen sind, Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard errichten oder sanieren möchten. Gefördert werden sowohl der Neubau als auch Bestandsgebäude. Maßgeblich ist der Einsatz energieeffizienter Bausysteme nach dem KlimaGebäude.NRW-Standard inklusive fachgerechter Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung nach DIN-Normen und DIN EN ISO 9972:2018-12. Als Nachweis dient das Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP), ergänzt um Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 und einen Lageplan. Je Wohneinheit beträgt der Zuschuss bis zu 3 700 € für Neubauten beziehungsweise 4 700 € für Bestandsgebäude (Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus) sowie entsprechend reduzierte Festbeträge bei Mehrfamilienhäusern. Anträge können fortlaufend bis zum 30. Juni 2027 eingereicht werden, die Projektlaufzeit beträgt bis zu 24 Monate. Vorgeschaltet ist die Einhaltung energetischer Mindestanforderungen wie maximal fünf Kilogramm CO₂-Emissionen pro Quadratmeter und Jahr sowie ein Transmissionswärmeverlust von höchstens 0,38 W/(m² · K).
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Förderportal NRW und erfordert unter anderem Bauantragsunterlagen, Luftdichtheitsnachweis, Konzepte, Lageplan sowie eine Belegliste. Über die Prüfung entscheidet die Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die bewilligte Zuwendung muss sparsam, wirtschaftlich und zweckgebunden verwendet werden. Nicht förderfähig sind rückwirkende Kosten, Rechtsberatungen und laufende Betriebskosten. Die Bewertung erfolgt anhand energetischer Qualität, Klimaschutzwirkung und Wirtschaftlichkeit. Nach Abschluss ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen; die Auszahlung erfolgt in der Regel in zwei Raten. Durch die Förderung leistet die Region Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und fördert den flächendeckenden Einsatz energieeffizienter Bauweisen sowie moderner Lüftungstechnik in Wohngebäuden.
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