Zuschuss

Förderung von Wohngebäuden im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen

Förderung für Wohngebäude im Passivhaus-Standard in den als „Klimaschutzsiedlung NRW" ausgezeichneten Quartieren. Festbeträge bis 4.700 € je Wohneinheit (Einfamilienhaus) bzw. 3.400 € je Wohneinheit (Mehrfamilienhaus). Anträge bis 30.06.2027 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
20.05. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: Nicht relevant
Fördersumme: max. 4 700 € je Wohneinheit (Einfamilienhaus) bzw. 3 400 € je Wohneinheit (Mehrfamilienhaus)

Förderziel

Förderung von Wohngebäuden im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen in Siedlungen, die als „Klimaschutzsiedlung NRW" ausgezeichnet sind.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung von Wohngebäuden im Passivhaus-Standard
  • Einbau und Einregulierung von Lüftungsanlagen
  • Planungs- und Nachweisdienstleistungen
  • Anfertigung von Bauzeichnungen und Lageplänen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gebäude innerhalb einer als "Klimaschutzsiedlung NRW" ausgezeichneten Siedlung
  • Einhaltung energetischer Mindestanforderungen des Standards „KlimaGebäude.NRW“
  • Nachweis durch Bauvorlageberechtigten auf Basis des Passivhaus-Projektierungspakets
  • Vorlage von Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 und Lageplan des Gebäudes
  • Luftdichtheitsnachweis gemäß DIN EN ISO 9972:2018-12

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Elektronischer Projektantrag
  2. Nachweis PHPP (Passivhaus-Projektierungspaket)
  3. Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
  4. Lageplan des Gebäudes
  5. Luftdichtheitsmessung (n50-Wert)
  6. PIN-Code-Bestätigung

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der Vorgaben zur Klimaschutzsiedlung
  • Erfüllung der energetischen Qualitätskriterien (CO₂-Emissionen, Transmissionswärmeverlust)
  • Vollständigkeit und Verlässlichkeit der Nachweisführung

Beschreibung

In Nordrhein-Westfalen unterstützt das Programm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ den Bau und die Sanierung von Wohngebäuden im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen in Quartieren, die als „Klimaschutzsiedlung NRW“ ausgezeichnet sind. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Wohnungseigentümer:innengemeinschaften, Unternehmen aller Größenordnungen sowie gemeinnützige Organisationen. Die Förderung erfolgt als Festbetrag in Höhe von bis zu 4.700 € pro Wohneinheit bei Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäusern und bis zu 3.400 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern. Ziel ist die Senkung der wärmebezogenen CO₂-Emissionen und die Verbesserung der Energieeffizienz nach den Vorgaben des Standards „KlimaGebäude.NRW“ inklusive optimierter Lüftungstechnik mit Wärmerückgewinnung.

Die Gewährung der Zuwendung setzt voraus, dass die Gebäude energetische Mindestanforderungen erfüllen, die durch Berechnungen auf Basis des Passivhaus-Projektierungspakets nachgewiesen und durch eine Luftdichtheitsmessung gemäß DIN EN ISO 9972:2018-12 bestätigt werden. Förderfähige Ausgaben umfassen die Errichtung im Passivhaus-Standard, den Einbau und die Einregulierung von Lüftungsanlagen, Planungs- und Nachweisdienstleistungen sowie die Anfertigung von Bauzeichnungen und Lageplänen. Der elektronische Projektantrag ist bis spätestens 30. Juni 2027 über das Förderportal NRW einzureichen; eine spätere Antragstellung ist ausgeschlossen. Neben dem ausgefüllten Online-Formular werden Nachweise über das Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP), Luftdichtheitsmessung, Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 und Lageplan benötigt. Die Bezirksregierung Arnsberg prüft Anträge nach formalen und inhaltlichen Kriterien und erlässt den Zuwendungsbescheid, über den die Fördermittel nach Durchführung und Verwendungsnachweis ausgezahlt werden.

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