Förderung von zusätzlichem Personal zur Sprachförderung
Das Land Steiermark fördert die Anstellung von zusätzlichem Fachpersonal für Sprachförderung in Kindergärten, Kinderhäusern und heilpädagogischen Einrichtungen. Gefördert werden Personal- und Overheadkosten. Anträge vor Maßnahmenbeginn während festgelegter Call-Phasen im laufenden Kinderbildungsjahr möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Anstellung von zusätzlichem Fachpersonal für Sprachförderung in Kindergärten, Kinderhäusern, alterserweiterten Gruppen und heilpädagogischen Kindergärten zur Unterstützung der frühen sprachlichen Entwicklung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Overheadkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Der Zeitraum der Fördermaßnahmen erstreckt sich über das aktuelle Kinderbildungs- und -betreuungsjahr oder Teile davon.
- Förderwerber muss Erhalter der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung oder ein Dritter mit entsprechender Vollmacht und Zession sein.
- Dokumentation der Maßnahme.
- Vorlage von Zwischenberichten sowie eines Schlussberichts.
- Anstellung von geeigneten Fachkräften und entsprechende (Nach-)Qualifizierung des eingesetzten Personals.
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular inklusive Beilagen (Angaben zu Einrichtungsstandorten, eingesetztem Personal, Finanzierungsplan)
- Förderungsvertrag
- Berichterstattung mittels vorgegebener Formulare des Landes Steiermark/Abteilung 6
- Anstellungs- und Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals
- Gehaltsnachweise
- Rechnungen und Zahlungsbelege
Beschreibung
Die Förderung von zusätzlichem Personal zur Sprachförderung in der Steiermark richtet sich an öffentliche Einrichtung, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen, die in Kindergärten, Kinderhäusern, alterserweiterten Gruppen oder heilpädagogischen Kindergärten tätig sind. Ziel ist die Unterstützung der frühen sprachlichen Entwicklung durch die Anstellung zusätzlicher Fachkräfte. Gefördert werden sowohl Personal- als auch Overheadkosten, um wissenschaftlich fundierte pädagogische Konzepte im täglichen Betreuungsalltag zu verankern. Fortlaufende Fördermöglichkeiten ermöglichen eine flexible Planung im aktuellen Kinderbildungs- und -betreuungsjahr.
Für einen Zuschuss ist ein vollständiger Förderantrag vor Maßnahmenbeginn innerhalb der festgelegten Call-Phasen einzureichen. Fördervoraussetzungen umfassen die Erhalter:innen-Eigenschaft oder eine entsprechende Vollmacht, die Anstellung qualifizierter Fachkräfte inklusive Nachqualifizierung, die Dokumentation der Maßnahmen sowie die Vorlage von Zwischen- und Schlussberichten. Ein Finanzierungsplan, Anstellungs- und Qualifikationsnachweise, Gehaltsabrechnungen sowie Rechnungen und Zahlungsbelege sind beizulegen. Die Mindestprojektdauer beträgt drei Monate, Zwischenberichte sind bis 15. Jänner, Schlussbericht und Endabrechnung je nach Betriebsform bis spätestens 31. August beziehungsweise 30. September zu erbringen.