Förderung Wasserversorgung in der Siedlungswasserwirtschaft
Landesförderung für Investitionen in die Wasserversorgung in Vorarlberg für Wassergenossenschaften, Agrargemeinschaften, Gewerbetreibende und Privatpersonen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Flächendeckende und krisensichere Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser sowie Schutz der Ober- und Untergrundgewässer durch Förderung der Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung von Wasserversorgungsanlagen
- Reinvestition in Wasserversorgungsanlagen
- Errichtung von Abwasserentsorgungsanlagen
- Reinvestition in Abwasserentsorgungsanlagen
- Errichtung von Schlammbehandlungsanlagen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Inneninstallationen
- Maßnahmen zur Nutzwasserversorgung
- Instandhaltungsmaßnahmen
- laufender Betrieb
- Verwaltungsgebäude
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Realisierung im öffentlichen Interesse
- Ökologische Verträglichkeit und volks- und betriebswirtschaftliche Zweckmäßigkeit
- Maßnahme muss dem Stand der Technik entsprechen
- Vorliegen einer behördlichen Genehmigung
- Einreichung des Antrags vor Maßnahmenbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Technisches Datenerfassungsblatt
- Technischer Bericht
- Übersichtslageplan
- Katalog der Anlagenteile
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Variantenuntersuchung
- Wasserrechtsbescheid oder Genehmigungsnachweis
- Reinvestitionsplan
Beschreibung
Die Förderung Wasserversorgung in der Siedlungswasserwirtschaft richtet sich an öffentliche Einrichtung en, Genossenschaften, Unternehmen, Interessenverbände sowie Privatperson:innen und zielt auf eine flächendeckende, krisensichere Versorgung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser in Vorarlberg ab. Mit Förderquoten zwischen 18 % und 50 % werden Investitionen in Errichtung, Erweiterung und Sanierung öffentlicher Wasserversorgungsanlagen unterstützt. Gefördert werden u. a. die Planung, der Bau von Leitungsnetzen und Hochbehältern, Maßnahmen zur lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung, kreislauforientierte Abwassersysteme, digitale Leitungsinformationssysteme sowie Blackout-sichernde Notstromaggregate. Durch die Verbindung von Infrastrukturförderung mit Aspekten des Klima- und Gewässerschutzes trägt das Programm zugleich zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen bei.
Anträge können jederzeit eingereicht werden; Projekte sind innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung abzuschließen. Fördervoraussetzungen sind die Realisierung im öffentlichen Interesse, ökologische Verträglichkeit, volks- und betriebswirtschaftliche Zweckmäßigkeit, Einhaltung des Stands der Technik und das Vorliegen behördlicher Genehmigungen. Erforderliche Unterlagen umfassen unter anderem das Förderungsansuchen, ein technisches Datenerfassungsblatt, Projekt- und Lagepläne, Kosten- und Leistungsrechnung, Variantenuntersuchung, Wasserrechtsbescheid und Reinvestitionsplan. Nicht förderfähig sind Inneninstallationen, reine Nutzwasserversorgungen, laufende Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie Verwaltungs- und Finanzierungsausgaben. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung in Form von Teilbeträgen oder einem Investitionszuschuss, wobei ein Deckungsrückhalt bis zur Kollaudierung einbehalten wird.
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