Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
Nachhaltige Investitionen zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Baden-Württemberg. Zuschüsse für kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und kommunale Unternehmen. Anträge bis 1.10. eines Jahres vor Vorhabensbeginn möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Gebietskörperschaften (einschließlich Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse (Zweckverbände) und kommunale Unternehmen bei der Umsetzung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie wasserbaulicher und gewässerökologischer Maßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionsausgaben für öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
- Ingenieur- und Gutachtenkosten
- Ausgaben zur Eliminierung organischer Spurenstoffe
- Wasserbauliche und gewässerökologische Maßnahmen (Hochwasserschutz, Gewässerentwicklung)
- Ausgaben für Planung und Bauleitung (pauschal)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Verwaltungskosten
- Nebenkosten wie Grunderwerbskosten
- Entschädigungen
- Anlagensanierung und -erneuerung
- Maßnahmen im Zusammenhang mit inneren Erschließungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse oder kommunale Unternehmen mit über 50 % kommunalem Anteil
- Vorhaben dient dem Wohl der Allgemeinheit
- Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde erforderlich
- Notwendige Rechtsverfahren müssen abgeschlossen sein oder kurz vor Abschluss stehen
- Zweckverbände Bodenseewasserversorgung, Landeswasserversorgung, Wasserversorgung Nordostwürttemberg und "Kleine Kinzig" sind ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Übersichtsplan
- Bauplan
- Bauzeitenplan
- Erläuterungsbericht
- Wasserrechtsbescheid
- Wirtschaftlichkeitsnachweis
- Berechnung des Wasser- und Abwasserentgelts (Muster 1 FrWw)
Bewertungskriterien
- Wasserwirtschaftliche Dringlichkeit
- Nutzen für die Allgemeinheit
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Abstimmung mit der Wasserbehörde
Beschreibung
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg fördert gezielt kommunale Vorhaben zur nachhaltigen Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung sowie gewässerökologischen Maßnahmen. Förderfähig sind neben klassischen Investitions- und Ingenieurkosten auch Aufwendungen zur Eliminierung organischer Spurenstoffe, wasserbauliche Hochwasserschutzmaßnahmen und naturnahe Gewässerentwicklungen. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften inkl. Eigenbetriebe, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse (Zweckverbände) und kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit mehr als 50 % kommunalem Anteil. Ausgenommen bleiben beispielsweise bestimmte Großverbände (Bodenseewasserversorgung, Landeswasserversorgung, Nordostwürttemberg und „Kleine Kinzig“). Eine enge Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde sowie der Nachweis eines Wasserrechtsbescheids sind Voraussetzung für eine Bewilligung.
Die Förderung erfolgt in Form eines anteiligen Zuschusses mit Fördersätzen zwischen 20 % und 85 %, je nach Wasser-/Abwasserentgelt, Dringlichkeit und allgemeinem Nutzen. Eine Projektdauer von bis zu 36 Monaten wird eingeräumt. Nicht gefördert werden Verwaltungskosten, Nebenkosten wie Grunderwerbskosten, Entschädigungen, innere Erschließungen sowie Anlagensanierungen. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie wasserwirtschaftlicher Dringlichkeit, Nutzen für die Allgemeinheit und Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Für die Antragstellung sind u. a. einzureichen: Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Übersichts- und Baupläne, Erläuterungsbericht, Wasserrechtsbescheid, Wirtschaftlichkeitsnachweis sowie Berechnung der Entgelte (Muster 1 FrWw). Anträge müssen spätestens bis zum 1. Oktober eines Jahres vor Vorhabensbeginn in zweifacher Ausfertigung bei der zuständigen unteren Wasserbehörde eingereicht werden.