Zuschuss

Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich

Das Land Niedersachsen unterstützt in Niedersachsen öffentliche und private Träger bei wohlfahrtspflegerischen Aufgaben und außergewöhnlichen Maßnahmen im sozialen Bereich mit Zuschüssen. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Förderquote: bis zu 90%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Unterstützung von Aufgaben der Wohlfahrtspflege und Förderung innovativer Projekte mit Modellcharakter im sozialen Bereich in Niedersachsen, um Selbstbestimmung, Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Kosten für Gutachten und Modellvorhaben

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt noch nicht begonnen (keine Aufträge vergeben, keine Verträge geschlossen)
  • Projektzeitraum maximal 36 Monate
  • Mindestens 10% Eigen- oder Drittmittel im Finanzierungsplan
  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Finanzierungsplan beachten
  • Erhebliches Landesinteresse durch Innovations- oder Modellcharakter mit überregionaler Ausstrahlung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsvordruck
  2. Satzung/Vereinsregisterauszug oder Freistellungsbescheid
  3. Finanzierungsplan
  4. Bankverbindung
  5. Nachweis zur Vorsteuerabzugsberechtigung
  6. Projektbeschreibung und Zielkonzept
  7. Nachweise über Eigenmittel

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Modellcharakter
  • Überregionale Ausstrahlung
  • Eigenmittelquote
  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Beschreibung

Das Land Niedersachsen gewährt öffentliche und gemeinnützige Träger:innen finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für wohlfahrtspflegerische Aufgaben sowie außergewöhnliche, innovative Projekte im sozialen Bereich. Gefördert werden Vorhaben mit Modellcharakter, die Selbstbestimmung, Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Dabei können Maßnahmen in den Handlungsfeldern Inklusion, Pflege, Gesundheitsförderung, ehrenamtliche Tätigkeiten und Generationendialog Berücksichtigung finden. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben und kann für Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten sowie Gutachten oder Modellvorhaben eingesetzt werden. Projektlaufzeiten sind auf maximal 36 Monate begrenzt, wodurch eine langfristige Planung mit überregionaler Ausstrahlung ermöglicht wird.

Antragsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen, darunter Verbände, Vereine, Kommunen und andere öffentliche oder private Institutionen. Voraussetzung ist, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde und im Finanzierungsplan mindestens 10 % Eigen- oder Drittmittel aufweist. Weitere Kriterien umfassen Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit sowie ein erhebliches Landesinteresse durch Innovations- oder Modellcharakter. Zur Einreichung werden unter anderem ein Antragsformular, Satzungsauszug oder Freistellungsbescheid, Finanzierungsplan, Bankverbindung, Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung, eine Projektbeschreibung mit Zielkonzept sowie Nachweise über vorhandene Eigenmittel benötigt. Anträge können fortlaufend gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind, und werden nach Kriterien wie Innovationsgehalt, überregionaler Wirkung und Eigenmittelquote bewertet.

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