Förderung zur Erfüllung der Aufgaben der Filmförderungsanstalt im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
Bundesweite Zuschüsse zur Erfüllung der Aufgaben der Filmförderungsanstalt nach dem Filmförderungsgesetz 2025. Förderhilfen für Maßnahmen der Filmwirtschaft (Konferenzen, Veranstaltungen, Weiterbildung, Marktforschung, Filmedukation, Außenvertretung). Anträge laufend über das FFA-Serviceportal möglich, spätestens 3 Monate vor Projektbeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Erfüllung der Aufgaben der Filmförderungsanstalt nach §§ 2 und 3 des Filmförderungsgesetzes, insbesondere zur Unterstützung gesamtwirtschaftlicher Belange der Filmwirtschaft wie Konferenzen, nationale und internationale Veranstaltungen, Weiterbildungsmaßnahmen, Marktforschung, Filmedukation und Außenvertretung des deutschen Films.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung digital über das FFA-Serviceportal
- Einreichung spätestens 3 Monate vor Projektbeginn
- Tätigkeit im Bereich Filmwirtschaft
Beschreibung
Die Filmförderungsanstalt (FFA) stellt im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 bundesweit Zuschüsse bereit, um vielfältige Aufgaben der Filmförderung zu erfüllen. Gefördert werden vor allem gesamtwirtschaftliche Projekte der Filmwirtschaft wie Fachkonferenzen, nationale und internationale Veranstaltungen, Weiterbildungsmaßnahmen, Marktforschungsstudien, Filmedukationsprogramme sowie die Außenvertretung des deutschen Films. Unternehmen, Existenzgründer:innen und Privatpersonen aus dem Medien- und Kulturbereich können diese Förderhilfen beantragen und so ihre Projekte auf nationaler und internationaler Ebene wirkungsvoll vorantreiben. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und unterstützt die Stärkung der Branche durch die Vernetzung von Branchenexpert:innen, den Know-how-Transfer und die Profilierung deutscher Filmproduktionen im Ausland.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfolgt ausschließlich digital über das FFA-Serviceportal. Anträge sind spätestens drei Monate vor dem geplanten Projektbeginn einzureichen und müssen den Nachweis einer Tätigkeit im Bereich Filmwirtschaft sowie eine präzise Projektbeschreibung mit Budgetplan enthalten. Grundlage der Förderung sind die §§ 2 und 3 des Filmförderungsgesetzes 2025 sowie die entsprechenden FFA-Richtlinien. Durch eine transparente Prüfung wird sichergestellt, dass die Fördermittel zielgerichtet zur Entwicklung von Fachkompetenz, Marktanalysen und Bildungsinitiativen eingesetzt werden. Die laufende Vergabe von Mitteln bietet Projektverantwortlichen maximale Planungssicherheit, um innovative sowie nachhaltige Maßnahmen im deutschen Filmsektor umzusetzen und dessen internationale Präsenz weiter auszubauen.
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