Förderung zur Errichtung von Eigenheimen
Förderung zur Errichtung von Eigenheimen in Oberösterreich durch monatliche Zuschüsse zu Hypothekardarlehen und einmaligen Bauzuschuss. Anträge unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung zur Errichtung von Eigenheimen durch natürliche Personen, gewerbliche Bauträger und gemeinnützige Bauvereinigungen in Oberösterreich mittels Zuschüssen zu Hypothekardarlehen und eines einmaligen nicht rückzahlbaren Bauzuschusses.
Förderfähige Ausgaben
- Hypothekardarlehen
- Baukosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft
- Hauptwohnsitz im geförderten Eigenheim
- Einkommensgrenzen nicht überschreiten
- Einreichung des Ansuchens vor Baubeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktueller Grundbuchsauszug
- Rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid
- Farbige Ausfertigung des genehmigten Bauplans
- Einkommensnachweis des Vorjahres
- Bestätigung des Finanzamts über Familienbeihilfe
- Befund des OÖ Energiesparverbands (bei barrierefreiem Bauen)
Beschreibung
Förderzweck
Diese Landesförderung unterstützt die Errichtung von Eigenheimen sowie Reihen- und Doppelhäusern in Oberösterreich. Dabei werden monatliche Zuschüsse zu Hypothekardarlehen der Oö. Landesbank AG gewährt und alternativ ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss in Höhe von 36 % des Darlehenszuschusses ausgezahlt. Förderberechtigt sind natürliche Personen, gewerbliche Bauträger:innen und gemeinnützige Bauvereinigungen, die die neuen Wohneinheiten als Hauptwohnsitz nutzen. Anträge können jederzeit vor Baubeginn eingereicht werden, wodurch eine kontinuierliche Planungssicherheit über die gesamte Projektlaufzeit von bis zu 240 Monaten gewährleistet wird.
Voraussetzungen und Umfang
Zur Antragstellung muss das zu bebauende Grundstück im Eigentum der Förderwerbenden stehen und im geförderten Eigenheim der hauptamtliche Wohnsitz begründet werden. Zudem dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Gefördert werden Ausgaben für Hypothekardarlehen und Baukosten; der einmalige Bauzuschuss entspricht 36 % des geförderten Darlehensbeitrags. Folgende Unterlagen sind beizulegen: aktueller Grundbuchsauszug, rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid, farbige Ausfertigung des genehmigten Bauplans, Einkommensnachweis des Vorjahres, Bestätigung des Finanzamts über den Familienbeihilfebezug sowie – bei barrierefreiem Bauen – ein Befund des OÖ Energiesparverbands. Diese Förderung leistet einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung des privaten Wohnungsbaus und zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung in Oberösterreich.
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