Förderung zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern
Förderung zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern in Vorarlberg. Einmalige Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderbaren Kosten (Mindestkosten € 5.000, max. € 30.000). Anträge sind vor Investitionsbeginn bei der Standortgemeinde einzureichen. Gültig seit 01.07.2013 unbefristet.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Vorarlberg und die Gemeinden gewähren Zuschüsse zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern und privaten Ferienwohnungen mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der touristischen Privatzimmervermietung in Vorarlberg zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung und Einrichtung bzw. vollständige Erneuerung des Sanitärkomforts
- Umbau von Privatzimmern in Ferienwohnungen mit Küche
- Modernisierung von Ferienwohnungen, Gästezimmern und Gasträumen samt Eingangsbereich
- Investitionen in die betriebliche Infrastruktur zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Gastes
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ankauf von Grundstücken
- Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturkosten
- Ankauf gebrauchter Investitionsgüter
- Personalkosten und Eigenleistungen
- Betriebsmittel
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Privatzimmervermietung mit maximal 10 Betten
- Vermietung über Zimmernachweis der örtlichen Tourismusorganisation seit mindestens drei Jahren
- Standort der Investition muss in Vorarlberg sein
- Standortgemeinde stockt Förderung mit mindestens 50 % des Landeszuschusses auf
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über Zimmernachweis der örtlichen Tourismusorganisation
- Prüfbericht der Gemeinde (Besichtigungsprotokoll)
- Bestätigung der öffentlichen Fremdenverkehrsorganisation
Beschreibung
Die Richtlinie zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern in Vorarlberg richtet sich an Privatpersonen, die gemeinsam mit ihren Hausstandsmitgliedern bis zu zehn Betten an ständig wechselnde Gäste vermieten. Voraussetzung ist eine mindestens dreijährige Listung über den Zimmernachweis der örtlichen Tourismusorganisation. Gefördert werden Investitionen ab einem nachweisbaren Aufwand von mindestens 5.000 € bis maximal 30.000 €, wobei ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten gewährt wird. Antragsteller:innen reichen ihre Unterlagen vor Investitionsbeginn bei der zuständigen Standortgemeinde ein, die das Vorhaben prüft, die Förderung auszahlt und anschließend den Landesanteil bei der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa) beantragt.
Förderfähig sind insbesondere die Errichtung oder vollständige Erneuerung des Sanitärkomforts, der Umbau von Privatzimmern zu Ferienwohnungen mit Küche, die Modernisierung von Gästezimmern inkl. Eingangsbereich sowie Investitionen in die betriebliche Infrastruktur zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Ausgenommen sind etwa Grundstückserwerb, Wartungs- und Reparaturkosten, Personalkosten, Eigenleistungen und gebrauchtes Anlagevermögen. Ziel der Zusammenarbeit von Land und Gemeinden ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der touristischen Privatzimmervermietung in Vorarlberg nachhaltig zu stärken.
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