Förderung zur Sicherstellung funktionierender Meliorationsanlagen
Förderung von Maßnahmen zur Funktionsfähigkeit genossenschaftlicher Meliorationsanlagen einschließlich maschineller und manueller Vorfluterinstandsetzung sowie Betriebsoptimierung. Laufend unbefristet antragsstellbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherstellung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit von genossenschaftlichen Meliorationsanlagen durch gezielte Instandsetzungs- und Betriebsmaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Maschinelle Vorfluterinstandsetzung
- Manuelle Vorfluterinstandsetzung
- Maßnahmen zur Sicherstellung und Verbesserung des geordneten Anlagenbetriebes
Antragsberechtigt
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft bei der OÖ WASSER Genossenschaftsverband eGen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Abstimmung der Maßnahme mit der Förderstelle vor Maßnahmensetzung
- Fristgerechte Antragstellung (Zeitpunkt des Einlangens ist maßgeblich)
- Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und der Richtlinie zur Förderung der OÖ WASSER Genossenschaftsverband eGen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Behördliche Genehmigungen bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen
- Fotodokumentation der Maßnahmen
- Projektunterlagen inkl. Pläne und Gutachten
- Rechnungen und Einzahlungsbelege
- Teilnahmebestätigung bei Fortbildungen (falls relevant)
Beschreibung
Die Fördermaßnahme unterstützt in Oberösterreich ansässige Wassergenossenschaften, die Mitglied im OÖ WASSER Genossenschaftsverband eGen sind, bei der Sicherstellung und Optimierung genossenschaftlicher Meliorationsanlagen. Gefördert werden sowohl maschinelle als auch manuelle Vorfluterinstandsetzungen sowie gezielte Betriebsmaßnahmen, die einen geordneten und effizienten Anlagenbetrieb gewährleisten. Ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der anerkannten tatsächlichen Kosten wird gewährt, wobei die maximale Fördersumme für alle Maßnahmen innerhalb eines Dreijahreszeitraums bei 10.000 € liegt. Anträge können fortlaufend und unbefristet eingereicht werden, vorausgesetzt, die Maßnahme wurde vorab mit der Förderstelle abgestimmt, das vollständig ausgefüllte Formular liegt fristgerecht vor und die Richtlinien des Landes Oberösterreich sowie die Verbandsrichtlinie werden anerkannt und eingehalten.
Zur Antragstellung sind neben dem Formular behördliche Genehmigungen (sofern erforderlich), eine Fotodokumentation, Projektunterlagen inklusive Pläne und Gutachten sowie Rechnungen und Einzahlungsbelege beizufügen. Fortbildungsnachweise können bei Bedarf als ergänzende Unterlage eingereicht werden. Die Abwicklung erfolgt über die Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft des Amtes der Oö. Landesregierung, Gruppe Wassergenossenschaftlicher Bau- und Servicedienst in Linz. Nach positiver Förderzusage wird die Auszahlung nach Abschluss der Maßnahmen veranlasst. Diese Initiative leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Regionen, indem sie die technische Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit meliorativer Infrastrukturen langfristig stärkt.
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