Förderung zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts (ELER RL LWH)
Förderung zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts in Brandenburg für ein nachhaltiges Wassermanagement und Klimaanpassung. Anträge online über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) möglich bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Stärkung des Landschaftswasserhaushalts und die Umsetzung eines nachhaltigen Wassermanagements. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserspeicherpotentiale, Minderung der Flächenentwässerung und Anpassung an witterungsbedingte Extremereignisse sowie an zu erwartende Wasserknappheit infolge des Klimawandels. Zudem soll die umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen unterstützt und europarechtliche Vorgaben, insbesondere die EU-Wasserrahmenrichtlinie, umgesetzt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Planung und Gutachten
- Investitionskosten für wasserwirtschaftliche Maßnahmen
- Kosten für Flächenankauf und Grunddienstbarkeiten (bis 10 %)
- Kosten für Vergabeverfahren
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenleistungen
- Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten
- Leasingkosten
- Zinskosten (ohne Zinszuschüsse)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- fachliches Begleitverfahren beim MLEUV
- Zulassung zum Online-Portal (BNR-ZD und authega-Zertifikat)
- positives Votum der Regionalen Arbeitsgruppe
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- fachliches Votum (RAG)
- Stammdatenformular
- authega-Zertifikat
- BNR-ZD Nachweis
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit
- Qualität des Wassermanagements
- Klimaschutzbeitrag
Beschreibung
Die Förderung zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts (ELER RL LWH) unterstützt in Brandenburg Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Stiftungen bei Maßnahmen für ein nachhaltiges Wassermanagement und Klimaanpassung. Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Wasserspeicherpotenziale, zur Reduzierung der Flächenentwässerung sowie zur Vorsorge gegen witterungsbedingte Extremereignisse und zu erwartende Wasserknappheit infolge des Klimawandels. Mit Blick auf die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen werden auch konzeptionelle Untersuchungen, Fachgutachten und Monitoring-Maßnahmen unterstützt. Antragstellende wählen aus verschiedenen Fördergegenständen, reichen eine Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan und ein fachliches Votum der regionalen Arbeitsgruppe (RAG) ein und durchlaufen zwingend das fachliche Begleitverfahren beim Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).
Die Förderung erfolgt als Zuschuss bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (für Gemeinden und Gemeindeverbände bis zu 80 %). Förderfähige Ausgaben umfassen Planungskosten, Investitionen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Flächenankauf (bis 10 %) und Vergabekosten. Eigenleistungen, Bußgelder und Leasing- sowie Zinskosten sind ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Bewilligung sind Zulassung zum Online-Portal (BNR-ZD und Authega-Zertifikat), positives RAG-Votum und Nachweis behördlicher Genehmigungen. Die Antragstellung erfolgt online über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bis zum 31. Dezember 2027. Ein sorgfältig dokumentiertes Vergabeverfahren und die Einhaltung von Transparenz- und Gleichbehandlungsregeln sind verpflichtend, damit nach Abschluss der Arbeiten der Verwendungsnachweis erstellt und die Auszahlung der letzten 10 % der Zuwendung erfolgen kann.
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